Neues Gesetz gegen Cyberangriffe

Zitiervorschlag
Neues Gesetz gegen Cyberangriffe. beck-aktuell, 28.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159086)
Bei schweren Cyberattacken können betroffene Behörden und Unternehmen künftig Hilfe von einer staatlichen Eingreiftruppe anfordern. Der Bundestag verabschiedete am 27.04.2017 die Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Mobiler Incident Response Teams ("MIRTs").
Experten vor Ort zur Abwehr von Cyberattacken
Die Experten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen vor Ort die Abwehr von Cyberangriffen unterstützen. Seit dem Jahr 2015 sind die Betreiber "kritischer Infrastrukturen" wie Stromkonzerne oder Banken gesetzlich dazu verpflichtet, schwere Attacken auf ihre Computer-Systeme beim BSI zu melden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Neues Gesetz gegen Cyberangriffe. beck-aktuell, 28.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159086)



