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Nach BVerfG-Urteil

Koalition entscheidet im September 2015 über Mittel aus Betreuungsgeld

„Das unsichtbare Recht“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld am 21.07.2015 gekippt hat, wollen Union und SPD Anfang September 2015 entscheiden, wie die freiwerdenden Mitteln des Bundes verwendet werden sollen. Dies kündigte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz am 22.07.2015 in Berlin an.

Eine Milliarde Euro jährlich

Es geht um jährlich eine Milliarde Euro ab 2016, die im Entwurf für den Bundeshaushalt und den Finanzplan des Bundes bis 2019 bisher für das Betreuungsgeld vorgesehen sind. Der Haushalt 2016 wird Ende November 2015 vom Bundestag endgültig verabschiedet. In 2015 sind rund 900 Millionen Euro dafür veranschlagt.

Wirtz: Mittelverwendung offen – weiterbestehende Verpflichtungen prüfen

Die Frage, ob die Mittel des Bundes jetzt an die Länder gezahlt werden, sei offen und werde "im politischen Prozess geklärt", so Wirtz. Zunächst wolle die Koalition die Entscheidung des BVerfG auswerten und im August 2015 prüfen, welche finanziellen Verpflichtungen für den Bund weiterbestehen.

Bayern will Mittel für eigene Fortführung des Betreuungsgeldes – SPD will Mittel in Kita-Ausbau stecken

Nachdem die Karlsruher Richter das umstrittene Gesetz gekippt haben, streitet die große Koalition darüber, was mit dem Geld passiert. Vor allem Bayern fordert, die nun freiwerdenden Finanzmittel an die Länder weiterzureichen. Die CSU will in Bayern in Eigenregie das Betreuungsgeld weiter zahlen, sich dies aber vom Bund finanzieren lassen. Das lehnen die Sozialdemokraten ab. Die SPD, Kommunen und einige Länder wollen mit den Bundesmitteln vor allem die Betreuung in Kindertagesstätten ausbauen und verbessern.

Betreuungsgeld-Bezieher sollen Leistung weiter erhalten

Die bisherigen Bezieher sollen das bewilligte Betreuungsgeld auch nach dem Urteil weiter erhalten – bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes. Mitte August 2015 will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Für diesen Vertrauensschutz wären also weiter Mittel erforderlich.