EU-Kommission geht weiter gegen Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure vor

Zitiervorschlag
EU-Kommission geht weiter gegen Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure vor. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180076)
Die Europäische Kommission hat am 25.02.2016 in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und drei weitere Länder wegen unverhältnismäßiger Behinderungen freiberuflicher Dienstleistungen eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben. Deutschland gegenüber rügt sie die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure.
Deutschland und Polen sollen feste Honorarsätze aufgeben
Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der europäischen Dienstleistungsrichtlinie weiterhin zuwider. Sie seien diskriminierend, überflüssig und unverhältnismäßig, so Elżbieta Bieńkowska, die EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU. Gebe es etwa verbindliche Honorarsätze, wie in Deutschland und Polen, hätten die Kunden keine Möglichkeit den Preis auszuhandeln, den sie für eine bestimmte Qualität zahlen möchten. Die Kommission vertritt zudem die Ansicht, dass bei derartigen Dienstleistungen bereits mit anderen weniger einschneidenden Schutzmaßnahmen eine angemessene Qualität gewährleistet wird.
Österreich und Zypern sollen Regeln über Rechtsform und Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen anpassen
Von Österreich und Zypern verlangt die Kommission eine Anpassung der Vorschriften über Erfordernisse in Bezug auf die Rechtsform und Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen bei freiberuflichen Dienstleistern. Wenn es durch übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen etwa zur Bedingung gemacht werde, dass die Stimmrechte und das Kapital an einer Gesellschaft nur von Berufsangehörigen gehalten werden können oder sich der Sitz eines Unternehmens in einem bestimmten gerichtlichen Zuständigkeitsbereich befinden muss, könne dies die Zweitniederlassung oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erschweren.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission geht weiter gegen Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure vor. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180076)



