Verschuldete Freiberufler
Bezüge vom Versorgungswerk sind pfändbar – auch rückwirkend
Die Versorgungsbezüge von Kammerangehörigen – hier einem Architekten – können genauso wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung weiter und entschied, dass die Pfändung für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft das Recht umfasst, einen Leistungsantrag auch rückwirkend zu stellen. Selbst wenn der Schuldner, der die Regelaltersgrenze schon weit überschritten hat, den Leistungsantrag nicht stellt, kann das sein Gläubiger tun. Dem Architekten verbleibt nur noch das pfändungsfreie Einkommen.