Kinderehen nicht anerkennen

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Kinderehen nicht anerkennen. beck-aktuell, 01.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171026)
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) fordert, im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nicht anzuerkennen. "Unter den hunderttausenden Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, wurden mehrere hundert verheiratete minderjährige Mädchen registriert“, sagte Kuder am 31.08.2016 nach einem Treffen der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Schwerin.
Kinderwohl und Lernen in Schule haben Vorrang
Kinderehen seien mit den hiesigen Werten unvereinbar, erklärte sie gemeinsam mit der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Sie verstoßen massiv gegen die Rechte von Mädchen." Kinderehen dürften in Deutschland keinen Bestand haben. "Das Kinderwohl und das Lernen in der Schule haben Vorrang“, betonte Kuder.
Auslöser: Gericht hatte Kinderehe für wirksam erklärt
In Deutschland dürfen Ehen grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden - nur in Ausnahmefällen schon mit 16 Jahren. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai aber die Ehe einer Syrerin, die im Alter von 14 mit einem Cousin verheiratet worden war, als wirksam anerkannt (OLG Bamberg, BeckRS 2016, 09621). In Deutschland wird seitdem debattiert, ob solche Kinderehen im Widerspruch zu Grundrechten stehen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Kinderehen nicht anerkennen. beck-aktuell, 01.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171026)



