Maas plant Änderung des RAF-Paragrafen im Kontaktsperregesetz

Zitiervorschlag
Maas plant Änderung des RAF-Paragrafen im Kontaktsperregesetz. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192296)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das 1977 im Kampf gegen die Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) eingeführte Kontaktsperregesetz abschaffen. Das gehe aus einem Referentenentwurf des Justizministeriums hervor, der zur Abstimmung an die anderen Fachressorts versandt worden sei, berichtete die «Welt» am 12.06.2015. Zur Begründung heiße es in dem Entwurf, das Kontaktsperregesetz sei nicht mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über das «Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren» vom 22.10.2013 vereinbar.
Verteidiger soll von Kontaktsperre ausgenommen sein
Das im «Deutschen Herbst» unter dem Eindruck der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verabschiedete Kontaktsperregesetz ermöglicht es, den schriftlichen und mündlichen Verkehr eines wegen einer Terrorismus-Straftat Inhaftierten mit seinem Verteidiger vollständig zu unterbrechen. Hintergrund war damals der Verdacht, dass die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten Terroristen der RAF aus ihren Zellen heraus die Entführung Schleyers steuerten, und zwar mit Hilfe ihrer Anwälte. Laut Entwurf soll es künftig nur noch möglich sein, eine Kontaktsperre «gegenüber Mitgefangenen und Dritten» zu verhängen, nicht aber gegenüber dem Strafverteidiger.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Maas plant Änderung des RAF-Paragrafen im Kontaktsperregesetz. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192296)


