Maas kündigt zweite Mietrechtsnovelle und Überprüfung der Mietpreisbremse an

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Maas kündigt zweite Mietrechtsnovelle und Überprüfung der Mietpreisbremse an. beck-aktuell, 23.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175806)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am 20.05.2016 auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen oder auf die ortsübliche Vergleichsmiete substantielle Verbesserungen bringen soll. Außerdem will er die Mietpreisbremse prüfen und gegebenenfalls nachbessern. Dies teilte der Mieterbund am selben Tag mit.
Zweite Mietrechtsnovelle: Mieterhöhungen nach einer Modernisierung sollen eingeschränkt werden
Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu der angekündigten zweiten Mietrechtsnovelle befinde sich in der Kabinettsabstimmung und werde in Kürze in das parlamentarische Verfahren gehen, so Maas. Der Entwurf sieht laut DMB vor, die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung einzuschränken. Statt bisher 11% der Modernisierungskosten sollen künftig nur 8% auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen höchstens um drei Euro pro Quadratmeter erfolgen dürfen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss vom Vermieter eingehalten werden und Mieter, die nach der Modernisierung mehr als 40% ihres Einkommens für die Wohnung zahlen müssten, können sich auf eine Härtefallregelung berufen. Bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro soll alternativ eine vereinfachte und um die Hälfte reduzierte Mieterhöhungsmöglichkeit angeboten werden.
Breitere Basis für ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel, Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche für Mieterhöhungen
Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete soll das Begründungsmittel "Mietspiegel" gestärkt und rechtssicher ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmieten von derzeit vier auf acht Jahre verlängert werden. Die Rechtsfolgen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollen harmonisiert werden. Wer die rückständige Miete rechtzeitig nachzahlt, soll vor dem Verlust der Wohnung geschützt werden. Bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen soll künftig immer die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich sein, nicht mehr eine Wohnfläche plus 10%-Toleranz.
Inhalte der geplanten Novelle in der Koalition umstritten
Laut Maas wird die Durchsetzung dieser Reform allerdings schwierig, die Auffassungen in der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen seien sehr unterschiedlich. "Ich gehe aber davon aus, dass die zweite Mietrechtsnovelle im Wesentlichen so kommt, wie von uns vorgeschlagen", sagte der Minister. "Ein Kompromiss auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners macht nur Sinn, wenn es trotzdem zu substantiellen Verbesserungen für Mieter kommt."
Überprüfung der Mietpreisbremse notwendig
Darüber hinaus hält Maas eine Überprüfung der Mietpreisbremse für notwendig. "Mieter nutzen die Mietpreisbremsenreglung nicht, wie wir uns das vorgestellt haben. Wir müssen prüfen, wie das geltende Recht besser zur Anwendung kommen kann. Wenn sich Vermieter nicht an die neuen gesetzlichen Reglungen halten, ist das ein Rechtsbruch", erklärte er. "Wir werden jetzt genau hinschauen, ob und wenn ja wo Nachbesserungen notwendig sind und dann entsprechende Vorschläge machen. So könnten Vermieter beispielsweise verpflichtet werden, die Vormiete anzugeben und überhöhte Mieten von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Dies könnte auch noch in der geplanten zweiten Mietrechtsnovelle durchgesetzt werden."
- Redaktion beck-aktuell
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Maas kündigt zweite Mietrechtsnovelle und Überprüfung der Mietpreisbremse an. beck-aktuell, 23.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175806)



