Betriebskostenabrechnung
Vermieter darf Verteilungsschlüssel nur aus wichtigem Grund ändern
Weil eine Vermieterin die Betriebskosten auf einmal nach Wohnfläche statt nach Zahl der Bewohner aufschlüsselte, musste ein Mieter deutlich mehr zahlen. Das AG Hanau entschied: Ist der Verteilungsschlüssel einmal festgelegt, bleibt es im Regelfall auch dabei.