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Maas gegen Bundesgefängnis für Terroristen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Forderungen nach einem zentralen deutschen Gefängnis für mutmaßliche Terroristen zurückgewiesen. "Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 19.10.2016). Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb "seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland". Das habe sich bewährt.

Länder können Unterbringung grundsätzlich leisten

Entsprechende Forderungen waren nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig von Gewerkschaftsseite laut geworden. Maas sagte, er sei "auch nicht bereit, aufgrund dieses einen – sicherlich schwerwiegenden – Vorfalls per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen". Problem sei weniger die geforderte Hochsicherheit als der notwendige sensible Umgang mit suizidgefährdeten Häftlingen.

Maas erinnert an RAF-Zeit

Maas fügte hinzu, aus seiner Sicht sei es "höchst zweifelhaft, ob mit einer Konzentration der Zuständigkeit für die Unterbringung terroristischer Beschuldigter in einem Gefängnis" in der Sache etwas gewonnen wäre. Denn die Unterbringung mehrerer Terrorverdächtiger an einem Ort könne mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation erhebliche Nachteile nach sich ziehen. Dies zeigten Beispiele aus der RAF-Zeit.