Selbstbestimmt und kommerzialisiert?
Zehn Jahre ist es her, dass der Bundestag in der Vorweihnachtszeit mit großer Mehrheit § 217 StGB beschlossen hat. Der Norm, die nicht den assistierten Suizid unter Strafe stellte, sondern die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, war nur eine kurze Wirkungszeit beschieden – dann hat das BVerfG sie 2020 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt (NJW 2020, 905).