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Lammert fordert erneute Wahlrechtsreform und fünfjährige Legislaturperiode

Revitalisierte VwGO

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert eine erneute Wahlrechtsreform und hat sich für eine Verlängerung der Wahlperiode des Parlamentes von vier auf fünf Jahre ausgesprochen. Die Forderung von SPD und Grünen, zugleich Plebiszite im Grundgesetz zu verankern, lehnt er jedoch strikt ab.

Vertreter aller Fraktionen offen für längere Legislaturperiode

"Es gibt gute Gründe, die Legislaturperiode des Bundestages auf fünf Jahre zu verlängern. Im Parlament gibt es seit langem dafür eine haushohe, virtuelle Mehrheit", sagte Lammert der "Welt" (Ausgabe vom 02.08.2015). Vertreter aller Fraktionen zeigten sich aufgeschlossen für eine längere Legislaturperiode, schrieb die Zeitung.

Längere Wahlperiode würde Gestaltungsmöglichkeiten erweitern

Die ständigen Wahlkämpfe schränkten "die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundestages faktisch erkennbar ein", sagte Lammert: "Eine fünfjährige Wahlperiode würde diesen Umstand relativieren." Bis sich das Parlament arbeitsfähig etabliert, alle Gremien eingerichtet habe, «ist ein halbes Jahr vorbei», sagte der CDU-Politiker: "Das letzte Jahr steht im Zeichen des Bundestagswahlkampfes. Von den bisher vier Jahren ist die parlamentarische Arbeit zweieinhalb Jahre lang von solchen Rücksichten nicht betroffen. Bei einer fünfjährigen Wahlperiode wären es dreieinhalb Jahre." Im Unterschied zu anderen Abgeordneten sei er "nicht dafür, im Gegenzug Plebiszite auf Bundesebene einzuführen". Dies würde "die Architektur unseres politischen Systems nachhaltig verändern".

Lammert: Mandatsverteilung für die meisten Wähler undurchschaubar

Zur geforderten Wahlrechtsreform sagte Lammert der "Welt am Sonntag", dass das deutsche Wahlsystem kompliziert sei und die Mandatsverteilung für die meisten Wähler undurchschaubar. "Allein der Umstand, dass die Wähler am Wahltag nicht wissen, wie viele Abgeordnete sie wählen, ist Grund genug für eine Reform." Regulär besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten; derzeit gehören ihm 631 Parlamentarier an. Bei der Wahl 2013 hatte es vier Überhangmandate und 29 Ausgleichsmandate gegeben. In der vergangenen Legislaturperiode war das Wahlrecht nach langem Tauziehen geändert worden. Anlass war der vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete Umgang mit Überhangmandaten bei der Zusammensetzung des Parlaments.