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Länder stimmen Erhöhung des Kindergeldes und Abbau der kalten Progression zu

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Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Die Länderkammer begrüßte den Abbau der kalten Progression, betonte jedoch, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sei.

Länder fordern Kompensationen für Steuerausfälle

In seiner begleitenden Entschließung erklärte der Bundesrat, der Verzicht auf Steuereinnahmen erschwere die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Die Länder betonten, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finanzierung durch eine entsprechende Kompensation für Länder und Kommunen durch den Bund voraussetze. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich aus der Kindergelderhöhung im Jahr 2015 Steuerausfälle in Höhe von 820 und ab dem Jahr 2016 von 420 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Hiervon entfielen auf die Länder jeweils 57,5%. Aus den Regelungen des Grundgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes würden sich im Jahr 2015 Ausgleichsansprüche der Länder von 258 und ab dem Jahr 2016 von 387 Millionen Euro ergeben, die im Gesetz jedoch nicht berücksichtigt seien.

Entlastung für Familien und Alleinerziehende

Der Abbau der kalten Progression entlaste Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in den Jahren 2015 und 2016 rechnen könnten. Das Gesetz erhöhe den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem komme es zu einer leichten Verschiebung des gesamten Einkommensteuertarifs, um die kalte Progression einzudämmen. Die Maßnahme vermeide heimliche Steuererhöhungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die Kosten des Gesamtpakets – in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro in 2015 und nochmals zwei Euro im Jahr 2016 enthalten ist – beliefen sich auf rund 5 Milliarden Euro.