Der Bundesrat setzt sich für einen verbesserten Tierschutz ein. Mit seinem am 10.07.2015 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die Pelztierhaltung langfristig verbieten und so das Leiden der betroffenen Tiere verhindern.
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Töten von Tieren nur bei höherrangigem Interesse
Zur Begründung seiner Initiative führe der Bundesrat aus, dass das Töten von Tieren mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar sei, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies sei bei Pelztieren, die nur zur Pelzgewinnung getötet würden, aber nicht der Fall.
Der Gesetzentwurf werde nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei solle sie ihre Auffassung darlegen.