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Trotz Vorbehalten

Bundesrat billigt neues Bleiberecht

Codiertes Recht

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gebilligt. In einer begleitenden Entschließung kritisierte er jedoch, dass der Bundestag einigen Forderungen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom Februar 2015 nicht nachgekommen ist. So fehle im Gesetz ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Geduldete, die in Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Abschaffung des Sprachnachweises bei Einreise gefordert

Zudem halten die Länder die Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug für erforderlich. Es sei aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deutsche Sprache dort zu erlernen, wo sie im Alltagsleben verwendet wird. Auch die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen seien weiter auszubauen und die Integrationskurse für weitere Personengruppen zu öffnen.

Instrument der freiwilligen Ausreise stärken

Zur Aufenthaltsbeendigung seien nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken, fordert der Bundesrat weiter. Die Anordnung von Abschiebungshaft müsse bereits nach europäischem Recht letztes Mittel sein.

Belohnungen für Integration - Verschärfungen im Abschiebungsrecht

Der Bundestagsbeschluss reformiert das Bleibe-, Ausweisungs- und Abschiebungsrecht, berichtet die Länderkammer weiter. Gestärkt werde die Rechtsstellung derjenigen, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder schutzbedürftig sind. Hierzu schaffe es einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Andererseits sei das Gesetz auch darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik zusteht, wieder zu beenden und deren vollziehbare Ausreisepflicht – gegebenenfalls auch zwangsweise – durchzusetzen.