Krankenkassen mit Kompromiss beim Anti-Korruptionsgesetz unzufrieden

Zitiervorschlag
Krankenkassen mit Kompromiss beim Anti-Korruptionsgesetz unzufrieden. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178021)
Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Kompromiss zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitssystem als unzureichend kritisiert. “Die Reichweite des Gesetzes wird durch den Kompromiss extrem eingeschränkt“, sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, der “Süddeutschen Zeitung“. Es habe seinen Grund, weshalb die Apotheker die Einigung feierten, die Bundesärztekammer glücklich sei und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten applaudierten.
Kiefer: Kompromiss hat zu viele Schlupflöcher
Aus Kiefers Sicht entstehen durch den Kompromiss zu viele Schlupflöcher: “Die neue Regelung läuft nämlich darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet.“ Das aber gehe an der Realität des Gesundheitswesens vorbei.
Geplante Strafbarkeit bei Verstößen gegen berufsrechtliche Pflichten sollen entfallen
Im ursprünglichen Entwurf sollten dem Bericht zufolge Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten, mit denen die Unabhängigkeit der Heilberufe gewahrt werden sollen, unter Strafe gestellt werden. Nach dem von den Rechtspolitikern der großen Koalition gefundenen Kompromiss solle dies entfallen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Krankenkassen mit Kompromiss beim Anti-Korruptionsgesetz unzufrieden. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178021)



