Keine Person, kein Problem
EuGH macht Unternehmen bei Geldwäsche direkt haftbar
Der EuGH erleichtert Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen. Behörden müssen keine einzelne schuldige Person mehr benennen. Entscheidend ist das Organisationsversagen – nicht die Nennung einer bestimmten Person im Urteil, wie Oliver Werner weiß.