Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Konsultation

EU-Kommission will grenzüberschreitende Dienstleistungen voranbringen

Attraktives Anwaltsnotariat

Die EU-Kommission will das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen in der EU stärken und hat in diesem Zusammenhang am 03.05.2016 eine öffentliche Konsultation zur Frage, "wie der grenzenlose Binnenmarkt in der Praxis verwirklicht werden kann", gestartet. Die unter anderem für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska verwies darauf, dass auf den Dienstleistungssektor zwar zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU entfielen, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen jedoch unterentwickelt sei. Das gelte vor allem für den Bereich der Unternehmensdienstleistungen, wie Buchhaltung, Ingenieurwesen und Baugewerbe, so Bieńkowska.

Dienstleistungspass soll bei administrativen Schwierigkeiten helfen

Die Kommission hatte in ihrer im Oktober 2015 vorgestellten Binnenmarktstrategie unter anderem ankündigt, bis Ende 2016 die Einführung eines "Dienstleistungspasses" für Schlüsselbranchen wie Bauwirtschaft und Unternehmensdienstleistungen vorzuschlagen. Der Dienstleistungspass soll von einer nationalen Behörde ausgestellt werden. Mit dem Dokument sollen grenzüberschreitend tätige Dienstleister einfacher nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen, die für sie in dem Mitgliedstaat gelten, in dem sie tätig werden wollen. "Der Dienstleistungsausweis wird kleinen und großen Dienstleistern dabei helfen, administrative Schwierigkeiten zu überwinden“, erklärte die EU-Kommissarin.