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EU-Kommission fordert Deutschland zu Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung von Arbeitsschutzvorgaben auf

Codiertes Recht

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 29.09.2016 zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen gehe es um die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18.01.2016 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Deutschland und 13 andere EU-Länder hätten dies bisher nicht getan. Im zweiten Fall aus dem Bereich Arbeitsschutz gehe es um die Umsetzung der Richtlinie über Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Richtlinie). Mehr als ein Jahr nach Fristende habe Deutschland bei der Kommission noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der hier vereinbarten Vorgaben gemeldet, monierte die Kommission.

Zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren

In beiden Fällen hat die Kommission der Bundesrepublik am 29.09.2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.