Koalition macht Weg für mehr Schutz von Arbeitnehmern frei

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Koalition macht Weg für mehr Schutz von Arbeitnehmern frei . beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176351)
Union und SPD haben nach monatelangem Gezerre ihren Streit um mehr Schutz von Arbeitnehmern beigelegt. "Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen", teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einer Koalitionsrunde am 10.05.2016 in Berlin mit. Klar verabredet sei gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern gebe es künftig nicht mehr.
Neuregelung soll zügig im Kabinett beraten werden
Die Einigung wurde bei einem Spitzentreffen bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit SPD-Chef Sigmar Gabriel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer nach knapp zweistündigen Beratungen erzielt. Vor allem die CSU hatte Änderungswünsche angemeldet. Der Gesetzentwurf soll nun zügig im Kabinett beraten werden. Nahles sagte, zum ersten Mal gebe es bald Regeln, "die durch Transparenz den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen". Einen ersten Gesetzentwurf hatte ihr Ressort bereits im November 2015 vorgelegt.
Nach neun Monaten gleicher Lohn für Zeitarbeiter
Bei der Zeit- und Leiharbeit sollen Betroffene künftig grundsätzlich höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können. Das soll gesetzlich festgelegt werden. In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber hinausgehen dürfen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen – das ist neu – ohne Deckelung von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können: Von einer Obergrenze von 24 Monaten soll dann abgewichen werden können, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine abweichende Obergrenze ausdrücklich festlegt. "Das ist Tarifpolitik vom Feinsten", sagte Nahles. Zeitarbeiter sollen nach neun Monaten gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen ("Equal Pay").
Leiharbeiter dürfen keine Aufgaben von Streikenden mehr übernehmen
"Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist ausgeschlossen", sagte Nahles. Leiharbeiter sollen aber dann weiter eingesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben wahrnehmen, die bisher von Streikenden übernommen wurden.
Klare Abgrenzung zu Werkverträgen
Bei Werkverträgen soll festgelegt werden, wann tatsächlich solch ein Vertrag und wann ein normales Arbeitsverhältnis vorliegt. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen etwa IT-Dienstleistungen oder Catering- und Reinigungsdienste an andere Firmen. Laut Gewerkschaften nutzen viele Unternehmen solche Verträge sowie Zeitarbeitnehmer, um Löhne zu drücken und soziale Standards zu senken. Die Arbeitgeber hatten hingegen vor harten Einschränkungen unternehmerischer Flexibilität gewarnt.
Etliche Streitthemen noch ungelöst
In Teilnehmerkreisen wurde die gute, konstruktive Stimmung bei den Beratungen gelobt. Alle Beteiligten hätten sich um eine Lösung bemüht, sonst hätte man am Abend nicht so schnell eine Einigung erreichen können. Dies gelte auch für CSU-Chef Horst Seehofer, hieß es. Außer der Leiharbeit und den Werkverträgen habe man nicht über andere Themen gesprochen, hieß es. Noch vor der Sommerpause könne es eine weitere Koalitionsrunde geben, da etliche Streitthemen noch ungelöst seien.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Koalition macht Weg für mehr Schutz von Arbeitnehmern frei . beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176351)



