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Leiharbeit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Leiharbeitnehmerin geht leer aus
Inflationsausgleichsprämie

Leiharbeitnehmerin geht leer aus

Eine Leiharbeitnehmerin wollte die Inflationsausgleichsprämie, die die Beschäftigten im Entleiherbetrieb bekommen hatten, auch haben. Dass sie darauf nicht ohne Weiteres Anspruch hat, zeigt eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein.

Leiharbeitnehmer können leer ausgehen
Inflationsausgleichsprämie

Leiharbeitnehmer können leer ausgehen

Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne Weiteres die Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Laut ArbG Kiel gilt zwar der Grundsatz der Gleichstellung nach § 8 Abs. 1 AÜG, Abweichungen seien aber möglich.

Kein Konzernprivileg bei Anstellung nur "zum Zweck der Überlassung"

Kein Konzernprivileg bei Anstellung nur "zum Zweck der Überlassung"

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt strengen Vorschriften. Für Unternehmen desselben Konzerns gibt es aber Erleichterungen. Dieses sogenannte Konzernprivileg greift für das entleihende, konzernverbundene Unternehmen aber nicht immer, wie ein Urteil des BAG zeigt.

EuGH soll Höchstdauer bei Betriebsübergang prüfen
Leiharbeit

EuGH soll Höchstdauer bei Betriebsübergang prüfen

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, wie lange ein Zeitarbeitsunternehmen einen Leiharbeitnehmer höchstens verleihen darf. Doch wie ist die Höchstdauer zu berechnen, wenn der Entleiherbetrieb verkauft wurde? Das BAG bittet den EuGH um Klärung.

Experten sehen mehrheitlich keinen Änderungsbedarf bei Leiharbeit

Experten sehen mehrheitlich keinen Änderungsbedarf bei Leiharbeit

Der Großteil der geladenen Sachverständigen sieht keinen Bedarf, die existierenden Regelungen bei der Leiharbeit anzupassen. Dies geht aus einer öffentlichen Anhörung vom Montagnachmittag hervor. Grundlage der Anhörung waren Fraktionsanträge der Linken und der AfD. Letztere fordert "mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter". Die Linke will mit ihrem Antrag "Gleichen Lohn für gleiche Arbeit" durchsetzen.

Die Termine der 22. Kalenderwoche

Die Termine der 22. Kalenderwoche

Der BGH befasst sich schon zum fünften Mal mit dem Rechtsstreit um die urheberrechtliche Zulässigkeit des „Samplings“ einer Tonsequenz aus dem Song  „Metall auf Metall“ der Elektroband Kraftwerk. Das BAG hat es – ebenfalls zum wiederholten Mal – mit dem Thema Equal Pay zu tun.

Tariflich niedrigere Bezahlung für Leiharbeitnehmer wirksam

Tariflich niedrigere Bezahlung für Leiharbeitnehmer wirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügten, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. 

Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland.

Abweichung von Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich

Abweichung von Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Diese sei dann auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) maßgebend – unabhängig von deren Tarifgebundenheit .

Illegale Arbeitnehmerüberlassung durch ausländischen Entleiher

Illegale Arbeitnehmerüberlassung durch ausländischen Entleiher

Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des ausländischen Leiharbeitsvertrags. Das deutsche Arbeitsverhältnis darf dem Bundesarbeitsgericht zufolge hingegen bei Verstößen gegen das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht fingiert werden. Ein Nebeneinander von fortbestehendem Leiharbeitsverhältnis und fingiertem Arbeitsverhältnis sei nicht möglich.