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Kampf gegen Mogelpackungen

Verbraucherschützer fordern Transparenzplattform für reduzierte Füllmengen

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat anlässlich der Wahl der "Mogelpackung des Jahres 2015" eine Transparenzplattform gefordert, auf der Hersteller vorab reduzierte Füllmengen veröffentlichen müssen. Dadurch soll die Praxis versteckter Preiserhöhungen unterbunden werden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 25.01.2016 hervor.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Verbraucher müssen verbessert werden

Die Politik müsse endlich handeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher verbessern, so dass sie beim Einkauf auf Augenhöhe agieren können, mahnt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jedes Jahr erhalte die Verbraucherzentrale weit mehr als tausend Beschwerden zu Mogelpackungen. Viele davon würden seit zehn Jahren in einer Mogelpackungsliste dokumentiert. Sie umfasse aktuell 114 Seiten mit geschätzt 1.000 Produkten.

"Mogelpackung des Jahres 2015"

Anlass der Forderungen war die Wahl der "Mogelpackung des Jahres 2015", die laut Verbraucherzentrale auf die Bebe Zartcreme von Johnson & Johnson fiel. Der Hersteller habe die Füllmenge bei drei Packungsgrößen verkleinert: von 250 auf 150 Milliliter, von 75 auf 50 Milliliter sowie von 30 auf 25 Milliliter. Da die Dosengröße in zwei Fällen unverändert geblieben sei, sei der geschrumpfte Inhalt kaum aufgefallen. Die Verringerung der Füllmengen, die teilweise mit Preiserhöhungen durch den Handel einhergegangen sei, habe zu einer Preissteigerung von bis zu 84 Prozent geführt. Die Plätze zwei bis fünf haben das Kaffeegetränk Tassimo Latte macchiato classico von Jacobs Douwe Egberts, die Kopfsteherflasche Curry Ketchup von Heinz, die Zahnpasta Dentagard von Colgate-Palmolive und der Herta Finesse Schinken von Nestlé belegt.