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Kabinett will Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung neu ordnen

Codiertes Recht

Das Bundeskabinett hat am 20.07.2016 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) beschlossen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Danach soll der Bereich "Nationale Abwicklungsbehörde" der FMSA als eigenständiger Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert werden. Die Aufgaben der FMSA im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds sollen in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH integriert werden.

BMF: Eingliederungen stärken Finanzagentur und BaFin

Zum Hintergrund erläutert das BMF, dass Anfang 2016 die Regelungen für den einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus (SRM) vollständig in Kraft getreten seien. Gleichzeitig sei der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen worden. Daher seien Anpassungen an diese neuen Rahmenbedingungen vorzunehmen und die beiden Bereiche der FMSA in größere Einheiten zu überführen. Die Eingliederung des Bereichs "Nationale Abwicklungsbehörde" in die BaFin solle eine noch engere Zusammenarbeit der Bankenaufsicht und der von ihr operativ unabhängigen Funktion der Bankenabwicklung ermöglichen. Die Integration der Restaufgaben der FMSA im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds in die Finanzagentur solle das Know-how der Beschäftigten beider Bereiche bündeln und weitere Einsparungen bei der Refinanzierung realisieren. Finanzagentur und BaFin würden durch die zusätzliche Sachkunde gestärkt.  

Weitere Regelungen  

Laut BMF enthält der Gesetzentwurf auch einige nicht mit der FMSA im Zusammenhang stehende Regelungsvorschläge. Diese beträfen unter anderem die Übernahme der Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch die BaFin, Angleichungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an europäische Vorgaben sowie die Änderung von Vergütungsregelungen für Banken zur Umsetzung neuer Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA).