Kabinett beschließt Pflegereform nach Koalitionsstreit

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Kabinett beschließt Pflegereform nach Koalitionsstreit. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206876)
Union und SPD haben sich im letzten Moment auf ein Pflegeneuordnungsgesetz verständigt. Der Beitragssatz soll stabil bleiben, Kinderlose zahlen mehr. Grundlegende Streitfragen soll eine Kommission bis Januar klären.
Das Bundeskabinett hat die Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) beschlossen. Nach Verhandlungen bis unmittelbar vor der Sitzung einigten sich Union und SPD auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Es soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren, für die in diesem Jahr ein Milliardendefizit droht.
Der allgemeine Beitragssatz soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent bleiben. Zum 1. Januar 2027 steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze soll wie in der Krankenversicherung angehoben werden. Ab 1. Januar 2028 ist ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehepartnerinnen und -partnern geplant, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Nach der Kabinettsvorlage soll das Gesetz die Pflegeversicherung im kommenden Jahr um 6,25 Milliarden Euro entlasten. Neben höheren Einnahmen sollen dazu auch Einsparungen bei Leistungen beitragen. So werden die Zuschüsse für Heimkosten erst später gezahlt als bisher. Rentenpunkte für pflegende Angehörige sollen anders als zunächst geplant nicht gekürzt werden.
Umbau der häuslichen Pflege
Zugleich sieht der Entwurf Änderungen bei den Leistungen vor. Für die häusliche Pflege sollen mehrere Einzelansprüche in neuen Budgets gebündelt werden. Nach Angaben des Fachportals altenheim.net entfällt dafür unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. An seine Stelle soll ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich treten, für unter 25-Jährige von 300 Euro. Pflegegeld und Sachleistungen ambulanter Dienste sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen.
Linnemann sagte, die Reform sei nicht allein ein Spargesetz. Bei der Begutachtung soll künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann. Er verwies auf den finanziellen Druck auf das System: Die Zahl der Pflegebedürftigen habe sich in 20 Jahren von zwei auf sechs Millionen verdreifacht.
SPD-Forderungen vertagt
Die SPD hatte zuvor mit einer Blockade gedroht und ein "reines Kürzungspaket" abgelehnt. Sie forderte einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie eine Begrenzung der steigenden Eigenanteile im Pflegeheim. Diese Punkte sind im Gesetz nicht abschließend geregelt, sondern sollen in einer Pflegekommission beraten werden.
Das Kabinett soll sie in der kommenden Woche einsetzen. Bis Ende Januar soll die Kommission Vorschläge vorlegen, die die Pflege "fit machen soll für die 30er Jahre", wie Linnemann sagte. Bis Ostern peilt er einen Kabinettsentwurf an, bis zum Sommer soll das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen sein. So könnte am 1. Juli 2027 der zweite Reformschritt in Kraft treten.
Der Verband der Ersatzkassen begrüßte die Einigung. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner forderte von der Kommission tragfähige Vorschläge, damit die Pflegeversicherung nicht weiter zulasten von Versicherten und Arbeitgebern finanziert werde. Der Staat müsse zudem versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen und die Corona-Kosten an die soziale Pflegeversicherung zurückzahlen. Linnemann hatte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgefordert, den Weg für die Rückzahlung von mehr als fünf Milliarden Euro freizumachen.
- Redaktion beck-aktuell, js
- mit Material der dpa
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Kabinett beschließt Pflegereform nach Koalitionsstreit. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206876)



