Bier-Fotos sind nicht nur Handwerk, sondern auch Kunst

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Bier-Fotos sind nicht nur Handwerk, sondern auch Kunst. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208471)
Auch nach Schema F fotografierte Bierflaschen sind laut dem LSG Bayern bildende Kunst. Eine Werbeagentur muss daher Künstlersozialabgabe zahlen – auch wenn das Befolgen von Kundenanweisungen vermeintlich "keine Kunst" ist.
Werbeagenturen müssen auch dann eine Künstlersozialabgabe für beauftragte Werbefotografien zahlen, wenn ihre Kundinnen und Kunden strikte Vorgaben für die bestellten Bilder machen. Laut LSG Bayern kommt es dabei weder auf den Gestaltungsspielraum noch das künstlerische Niveau der Bilder an (Urteil vom 04.08.2026 – L 16 BA 13/22).
Eine Brauerei beauftragte für professionelle Produktfotos wie "6 Dosenaufnahmen betaut" oder "SixPack & 1 Aufnahme Flasche" regelmäßig eine Werbeagentur. Diese wiederum beauftragte ein professionelles Fotostudio mit der Anfertigung der Bieraufnahmen.
Nach einer Betriebsprüfung forderte die Künstlersozialkasse (KSK) nun einen Betrag von knapp über 1.500 Euro zuzüglich 480 Euro Säumniszuschlag für einen vierjährigen Zeitraum. Der Grund: Die Agentur habe als sogenannte Verwerterin im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) die Leistungen eines selbstständigen Künstlers in Anspruch genommen und sei deshalb zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Dem stimmte zunächst das SG Bayreuth und nun auch das LSG Bayern zu.
Kunst nach Vorschrift
Die Agentur trug hingegen vor, lediglich Werbefotografie und damit keine künstlerische Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Sie verwies insbesondere auf die engen Vorgaben der Brauerei, die keinen künstlerischen Gestaltungsspielraum böten. Das Gericht entschied nun allerdings, dass es auf einen solchen Gestaltungsspielraum gar nicht ankomme. Das Gesetz unterscheide Künstler weniger nach dem künstlerischen Wert einer Leistung als nach einer typologischen Einordnung nach dem Künstlerbericht der Bundesregierung. Danach gehörten auch Werbefotografien zur bildenden Kunst.
Das Gesetz unterscheide insbesondere nicht danach, ob ein Werk ein gewisses künstlerisches Niveau erreiche. Auch wenn nach den Vorgaben eines Auftraggebers kein Gestaltungsspielraum mehr bestehe, seien Werbefotografen insofern als Künstler anzusehen. Entscheidend sei vielmehr, in welchem Tätigkeitsbereich und gesellschaftlichen Umfeld die Leistungen erbracht würden. Der gesamte Bereich der "kreativen" Werbefotografie sei insofern bildende Kunst, unabhängig vom konkreten Auftragsgegenstand.
Werbung und Handwerk kann Kunst sein
Die strenge Bindung an Werbezwecke ändere daran nichts. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, ein Objekt handwerklich einwandfrei abzulichten, wobei der Fotograf selbst zunächst eine eigene Vorentscheidung treffe. Dass er der Agentur mehrere Vorschläge überlasse und diese dann weiter darüber entscheiden könne, schließe die Einordnung als künstlerische Tätigkeit nicht aus.
Der Agentur half hier auch nicht weiter, dass der Fotograf handwerklich zum Fotografenmeister ausgebildet worden war. Denn mit der Tätigkeit als Werbefotograf verlasse er das handwerkliche Berufsfeld, vergleichbar mit Pressefotografen, die trotz einer einschlägigen handwerklichen Ausbildung als Publizisten unter das KSVG fielen. Eine Einstufung als bildender Künstler schließe auch das nicht aus.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- LSG Bayern
- Urteil vom 04.08.2026
- L 16 BA 13/22
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Bier-Fotos sind nicht nur Handwerk, sondern auch Kunst. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208471)



