Kabinett beschließt Reform der Abschlussprüfung

Zitiervorschlag
Kabinett beschließt Reform der Abschlussprüfung. beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183261)
Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den Entwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die prüfungsbezogenen Vorschriften der überarbeiteten EU-Abschlussprüfungsrichtlinie vom 16.04.2014 umsetzen und das deutsche Recht an die entsprechenden Vorgaben der neuen EU-Abschlussprüfungsverordnung vom gleichen Tag anpassen. Künftig müssten Abschlussprüfer mehr und ausführlicher zum Inhalt ihrer Prüfung und deren Ergebnissen berichten, erläuterte der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Gleichzeitig werde die Verantwortung des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses bei der Begleitung und Überwachung der Abschlussprüfung geschärft.
Pflicht zu regelmäßigem Wechsel des Abschlussprüfers
Die Vorgaben der EU-Verordnung gelten für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (also insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften) sowie grundsätzlich für alle Banken und Versicherungen. Die EU-Regelung sieht die Pflicht zum regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers vor (sogenannte externe Rotation). Der Gesetzentwurf nutzt laut Bundesjustizministerium in diesem Zusammenhang die Option aus der EU-Verordnung, die Höchstdauer eines Prüfungsmandats von zehn auf 20 Jahre zu verlängern, wenn nach zehn Jahren eine Ausschreibung stattgefunden hat. Diese Möglichkeit soll allerdings Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Finanzmarkt nicht zustehen. Damit werde ein ausgewogener Kompromiss erreicht, der das mit einem Abschlussprüferwechsel verbundene Risiko von Informationsverlusten begrenze, zugleich aber die besonderen Interessen des Finanzmarkts berücksichtige.
Weitreichende Steuerplanungen durch Abschlussprüfer unzulässig
Der Gesetzentwurf nutze zudem das Mitgliedstaatenwahlrecht der Verordnung, die Erbringung bestimmter Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer auch weiterhin in Grenzen zu gestatten. Ziel bleibe es wie schon im geltenden deutschen Recht, die Selbstprüfung bei Erbringung von Abschlussprüfung und Steuerberatung zu verhindern. Zu weitreichende Steuerplanungen durch den Abschlussprüfer sollen daher nicht zulässig sein. Zudem soll der Entwurf für eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats beziehungsweise des Prüfungsausschusses des geprüften Unternehmens bei der Beauftragung entsprechender Beratungsleistungen sorgen.
Prüfer muss mehr und ausführlicher Stellung nehmen
Die EU-Verordnung führt laut Innenministerium zu einer erweiterten Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Risiken einer unrichtigen Darstellung im Jahresabschluss. Der Abschlussprüfer müsse daher künftig mehr und ausführlicher Stellung nehmen, was gerade für den Kapitalmarkt von größerer Bedeutung sei. Der Entwurf sehe von einer Ausdehnung dieser Vorgaben über den Anwendungsbereich der Verordnung hinaus auf alle Unternehmen, die nach deutschem Recht zu einer Prüfung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind, ab.
Besondere Regeln für Sparkassen und Genossenschaften
Für Sparkassen und Genossenschaften enthalte der Entwurf Sonderregelungen, weil sie einem gesetzlichen Dauermandat bei der Prüfung durch die Prüfungsstellen beziehungsweise Prüfungsverbände unterworfen sind. Für sie seien beispielsweise Vorgaben, wie die Pflicht zum Prüferwechsel, angesichts der besonderen Prüfungssysteme nicht sinnvoll, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Sie auszunehmen, lasse das neue EU-Recht ausdrücklich zu.
Mehr Verantwortung für unternehmensinterne Aufsichtsorgane
Die EU-Reform führe schließlich zu einer stärkeren Verantwortung der unternehmensinternen Aufsichtsorgane bei der Begleitung der Abschlussprüfung. Mit dem Entwurf würden die Vorgaben für die Tätigkeit der Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse in den erfassten Unternehmen verstärkt und Verstöße gegen die prüfungsbezogenen Pflichten sanktioniert.
Ergänzung des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes
Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf ergänze den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag am 03.12.2015 in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG), mit dem bereits die durch die genannten EU-Rechtsakte veranlassten Anpassungen im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer sowie bei der Abschlussprüferaufsicht vorgenommen würden.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Kabinett beschließt Reform der Abschlussprüfung. beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183261)



