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Kabinett beschließt Entwurf zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielemanipulation

Berufe mit Haltung

Die Bundesregierung hat am 06.04.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben beschlossen. "Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten haben sich als unzureichend erwiesen. Diese Regelungslücke werden wir schließen", betonte Maas.

Zwei neue Straftatbestände vorgesehen

Die neuen Straftatbestände §§ 265c und 265d StGB sollen für korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben gelten. Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, ist der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.