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Kabinett beschließt Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Orte des Rechts

Das Kabinett hat am 31.08.2016 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Immobilienmakler müssen nach der geplanten Neuregelung künftig für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis einen Sachkundenachweis erbringen. Für Wohnungseigentumsverwalter soll erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt werden. Für die Erlaubniserteilung müssen auch sie künftig einen Sachkundenachweis vorlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Berufsausübung

Durch die Einführung der Sachkundenachweise soll die Qualität der von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistungen verbessert werden. Mit der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter würden Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen könnten.

Gabriel: Verbraucher besser geschützt

Die neuen Regelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter seien eine gute Nachricht für Verbraucher, lobte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Denn für viele Menschen spiele der Erwerb von Wohnungseigentum eine zunehmend wichtige Rolle bei Altersvorsorge oder Vermögensbildung. Sie müssten auf die Qualität der Dienstleistung und die erforderliche Sachkunde vertrauen können.