Justizministerkonferenz will Kinderrechte im Grundgesetz und weniger Hasskommentare im Internet

Zitiervorschlag
Justizministerkonferenz will Kinderrechte im Grundgesetz und weniger Hasskommentare im Internet. beck-aktuell, 18.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167161)
Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Herbstkonferenz 2016 in Berlin unter anderem dafür ausgesprochen, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, schärfer gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen und im Verbraucherrecht eine Musterfeststellungsklage einzuführen. Dies geht aus den Beschlüssen hervor, die sie am 17.11.2016 gefasst haben.
Verankerung von Kinderrechten im GG: Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Empfehlung erarbeiten
Nach dem Willen der Justizministerkonferenz sollen Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern deutlich zum Ausdruck zu bringen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Justizressorts soll dies prüfen und 2017 eine gemeinsame Empfehlung für die Fachministerkonferenzen formulieren.
Hasskommentare im Internet sollen zügig gelöscht werden
Weiter fordern die Justizminister, Internetunternehmen stärkere bußgeldbewehrte Pflichten aufzuerlegen, um Hasskommentare im Internet effektiv zu unterbinden. Danach sollen Soziale Netzwerke, Videoportale und Medienplattformen verpflichtet werden, Hasskommentare zügig zu löschen und den Nutzern dazu effektive Kommunikationswege für Löschungsanträge bereitzustellen. Ferner müsse gewährleistet werden, dass Schriftsätze und Klagen an Internetunternehmen mit Sitz im Ausland zeitnah zugestellt werden können und Ermittlungsbehörden für Anfragen einen Ansprechpartner haben. Außerdem sollen die Unternehmen ihre Löschungsaktivitäten transparent machen müssen. Dazu sollen sie verpflichtet werden, regelmäßig zu veröffentlichen, wie viele Beschwerden wegen Hasskommentaren es gegeben hat und wie viele Löschungen vorgenommen wurden. Ferner solle den Unternehmen auferlegt werden, das Beschwerdeverfahren transparent zu gestalten. Schließlich solle im Auge behalten werden, ob die Strafrahmen der Beleidigungstatbestände für Internettaten weiter ausdifferenziert werden sollten.
Musterfeststellungsklage im Verbraucherrecht gefordert
Die Justizministerkonferenz befürwortet zudem eine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher durch Einführung einer Musterfeststellungsklage. Damit soll der Verbraucherschutz unter anderem bei "Streuschäden" gestärkt werden, bei denen es eine Vielzahl von Geschädigten mit geringfügigen Schäden gibt. Die Justizminister haben den Bundesjustizminister aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode einen Referentenentwurf dazu vorzulegen.
Waffenhandel im Darknet effektiv unterbinden
Um das Anbieten von Waffen, Betäubungsmitteln, Falsifikaten oder kriminellen Dienstleistungen im Darknet zu unterbinden, fordern die Justizminister Änderungen des materiellen Strafrechts, insbesondere des Waffengesetzes, sowie eine Verbesserung der Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum. In Bezug auf effektive Ermittlungsbefugnisse solle die Bundesregierung die aktuelle Arbeit auf der Ebene des Europarates und auf der Ebene der Europäischen Union vorantreiben.
Digitalisierung der Gesellschaft: Anpassungsbedarf im Straf- und Strafprozessrecht prüfen
Eine vom Strafrechtsausschuss einzusetzende Arbeitsgruppe soll prüfen, ob und inwieweit die Digitalisierung der Gesellschaft Anpassungen des Straf- und Strafprozessrechts erfordert und entsprechende Reformvorschläge erarbeiten. So bedürfe es eindeutiger und handhabbarer rechtlicher Grundlagen, die den Strafverfolgungsbehörden einen rechtssicheren und grundrechtskonformen Umgang mit digitalen Beweismitteln ermöglichen.
Handlungsempfehlungen im Umgang mit terroristischen Attentätern erarbeiten
Vor dem Hintergrund des al-Bakr-Falls unterstreichen die Justizminister die besonderen Herausforderungen, vor die sich der Justizvollzug bei der Unterbringung mutmaßlicher oder verurteilter radikal-islamistischer terroristischer Attentäter gestellt sieht. Der Strafvollzugsausschuss der Länder solle daher Handlungsempfehlungen im Umgang mit diesen Gefangenen erarbeiten, um insbesondere Suiziden vorzubeugen. Er solle der Justizministerkonferenz spätestens bis zur Herbsttagung 2017 seinen Bericht vorlegen.
Kartellrechtsspezifische Bonusregelung im Strafrecht prüfen
Vor dem Hintergrund der Einschätzung der Länder-Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Strafbarkeit von Kartellverstößen", dass die Strafverfolgung von Kartellrechtsverstößen durch eine kartellrechtsspezifische Bonusregelung gestärkt werden sollte, fordern die Justizminister den Bundesjustizminister auf, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit der Kronzeugenregelung in § 46b StGB die rechtlichen Möglichkeiten einer Ausweitung auf weitere Taten, zum Beispiel § 298 StGB, zu prüfen.
Arbeitszeit- und Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche Richter verbessern
Die Justizministerkonferenz hat sich auch dafür ausgesprochen, die Arbeitszeit- und Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche Richter zu verbessern. § 45 Abs. 1a Satz 2 des Deutschen Richtergesetzes lege fest, dass ehrenamtliche Richter für die Dauer ihrer Amtstätigkeit von der Arbeitsleistung freizustellen sind. In der Praxis führe die Regelung in einigen Fällen zu besonderen Belastungen, da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Zeiten außerhalb einer Kernarbeitszeit von der Regelung nicht umfasst seien. Das habe insbesondere im Fall einer kernzeitlosen Gleitzeit zur Folge, dass Laienrichter, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt seien, die versäumte Arbeitszeit vollständig nachholen oder auf die Lohnzahlung verzichten müssen. Dies sollte durch gesetzliche Regelungen vermieden werden.
Besoldungsentwicklung nach Föderalismusreform I nicht weiter zu beobachten
Die Justizminister hatten es im Juni 2014 auf ihrer 85. Konferenz für erforderlich erachtet, die Entwicklung der Richter- und Beamtenbesoldung aufgrund der sich verstärkenden Besoldungsunterschiede weiter zu beobachten. Das Thema sollte auf der Frühjahrskonferenz 2017 erneut erörtert werden, Sachsen-Anhalt sollte dafür die Rechtslage bundesweit zum Stichtag 31.12.2016 darstellen. An diesem Beschluss halten die Justizminister aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BeckRS 2015, 45175 und BeckRS 2015, 56293) zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt und zur Beamtenbesoldung in Sachsen nun nicht mehr fest.
- Redaktion beck-aktuell
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Justizministerkonferenz will Kinderrechte im Grundgesetz und weniger Hasskommentare im Internet. beck-aktuell, 18.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167161)



