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Hospiz- und Palliativgesetz passiert den Bundesrat

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Bundesrat hat am 27.11.2015 das Hospiz- und Palliativgesetz gebilligt. Dieses setze Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern und verbessere die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize, so die Länderkammer.

Mehr Leistungen vergüten

Das Gesetz nehme die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung werde expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus werde die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stelle das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Weitere Verbesserungen gefordert

Der Bundesrat fordert mit einer Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende an dem Gesetz. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend.