Novelle im Wettbewerbsrecht soll Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigen

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Novelle im Wettbewerbsrecht soll Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigen. beck-aktuell, 11.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167536)
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft soll nach den Plänen der Bundesregierung auch Konsequenzen für das Wettbewerbsrecht haben. Wie der parlamentarische Pressedienst am 10.11.2016 berichtete, ergibt sich dies aus dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BT-Drs. 18/10207). Unter anderem sollen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in Zukunft bei Fusionen mit Startup-Beteiligung besser angewendet werden. Den wirtschaftlich bedrängten Presseverlagen sollen weitere kartellrechtliche Ausnahmen gewährt werden.
Hohes Marktpotenzial und große wirtschaftliche Bedeutung
Zu den Herausforderungen durch das digitale Zeitalter heißt es, junge innovative Unternehmen, so genannte Startups, könnten durch große etablierte Unternehmen übernommen werden, ohne dass eine Kontrolle durch Kartellbehörden stattfinden könne. Grund sei, dass die Fusionskontrolle nur Zusammenschlüsse von Unternehmen über einem gewissen Schwellenwert bei den Umsätzen erfasse. Viele Startups würden unterhalb dieser Werte bleiben. "Dennoch können ihre Geschäftsideen ein hohes Marktpotenzial und eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Werber haben", betont die Bundesregierung, die bei solchen Übernahmen die Gefahr "einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktbeherrschung oder erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs" sieht. Daher soll die Fusionskontrolle ausgeweitet werden und auch Fälle erfassen, in denen der Kaufpreis mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist, obwohl das erworbene Unternehmen keine oder nur geringe Umsätze vorweisen kann.
Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage
Für Kooperationen von Presseverlagen sollen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen werden. Waren schon mit der 8. GWB-Novelle Fusionen erleichtert worden, so sollen jetzt Kooperationen im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften einfacher möglich werden. "Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind", begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben.
Bessere Möglichkeiten für Schadensersatzklagen nach Kartellverstößen
Verbessert werden soll mit der 9. GWB-Novelle die Möglichkeit zu Schadenersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen. Deren Schadenersatzansprüche nach einem Kartellverstoß sollen effektiver durchgesetzt werden können. So soll der Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte erleichtert und Verjährungsfristen verlängert werden.
Verschärfung der Haftung von Konzernen und Rechtsnachfolgern
Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen sollen künftig nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Bei Rechtsnachfolge oder wirtschaftlicher Nachfolge könne das Bußgeld auch gegen die nachfolgenden Unternehmen verhängt werden. In der Vergangenheit hatte ein Fall für Aufsehen gesorgt, in dem sich Kartellbeteiligte in einem Wurstkartell durch Umstrukturierungen im Unternehmen der Haftung für ein verhängtes Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe entziehen konnten.
- Redaktion beck-aktuell
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Novelle im Wettbewerbsrecht soll Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigen. beck-aktuell, 11.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167536)



