Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Vereinbarkeit von Schiedsverfahren für Investoren mit EU-Recht

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Vereinbarkeit von Schiedsverfahren für Investoren mit EU-Recht. beck-aktuell, 23.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180381)
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In einem Gutachten der Parlamentswissenschaftler sei von "vielen und teils offenen Rechtsfragen" die Rede, meldet die Verbraucherorganisation foodwatch e.V. am 22.02.2016. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die "Autonomie der Unionsrechtsordnung" und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die "letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts" liege. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA sähen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können, so foodwatch.
Bedenken beziehen sich explizit auf CETA
Das 36 Seiten umfassende Gutachten, das allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24.03.2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin laut foodwatch die europarechtlich vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS – Investor-State-Dispute-Settlement) im fertig ausgehandelten CETA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sehe die Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor, so foodwatch. Anstelle von privaten Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hier einen internationalen Investitionsgerichtshof installieren. Die von den Parlamentswissenschaftlern vorgetragenen Bedenken bezögen sich explizit auf CETA, die Argumentation sei jedoch gültig für beide Modelle, betont foodwatch.
Empfehlung: Klärung offener Rechtsfragen durch den EuGH
Der Studie zufolge "könne die Einräumung eines alternativen Rechtswegs in Form des ISDS dazu führen, dass bestimmte Fragen des EU-Rechts eben dort und nicht mehr durch mitgliedstaatliche Gerichte behandelt würden, sodass auch diesbezüglich Vorlagen an den EuGH ausgeschlossen wären." Die Gutachter zeichnen laut foodwatch beispielsweise die Gefahr, dass Investoren mit ihren Klagen vor Schiedsgerichten die Autonomie der EU-Gerichtsbarkeit bei der Prüfung von EU-Beihilfen für Unternehmen unterlaufen könnten: Es sei "unklar [...], wie der EuGH die möglichen tatsächlichen Auswirkungen von Schiedsgerichtsentscheidungen auf das Unionsrecht und auf die Zuständigkeiten des EU-Gerichtshofs beurteilen würde. Problematisch könnten derartige Auswirkungen laut Gutachetn insbesondere dann sein, wenn Entschädigungen, die Investoren in Verfahren gegen die EU zugesprochen werden, in Widerspruch zu unionsrechtlichen (Rück-)Zahlungspflichten treten würden, etwa im EU-Beihilferecht bei Rückforderung von unionsrechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfen. Der Wissenschaftliche Dienst empfehle deutlich, die offenen Rechtsfragen dem EuGH zur Begutachtung vorzulegen.
foodwatch: Paralleljustiz für Unternehmen nicht hinnehmbar
Für Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, würden die geplanten Abkommen eine inakzeptable Paralleljustiz für Unternehmen einführen. Das sei einer von zahlreichen Gründen, zunächst CETA und schließlich TTIP zu stoppen, erklärte sie. "Schiedsgerichte ebenso wie der neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten erpressbar gemacht", warnt Blanken.
- Redaktion beck-aktuell
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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Vereinbarkeit von Schiedsverfahren für Investoren mit EU-Recht. beck-aktuell, 23.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180381)



