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Bundesregierung will Filmförderung novellieren

Ein Etappenziel ist erreicht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Filmförderung (Drs.-Nr.: 18/8592) in den Bundestag eingebracht. Dies hat der paralmentarische Pressedienst am 03.06.2016 mitgeteilt. Danach will der Bund zukünftig den deutschen Film gezielter fördern und die Einnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA) erhöhen.

Erhöhung des Abgabesatzes auf drei Prozent

Da diese Förderung weiterhin unverzichtbar sei, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, und andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stünden, soll auch die Filmabgabe auch in Zukunft weiterhin erhoben werden, heiße es im Gesetzentwurf. Die Filmabgabe werde von Kinos, der Videowirtschaft und den Fernsehsendern an die FFA gezahlt. Der Abgabesatz für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten solle ab dem kommenden Jahr von 2,5 auf drei Prozent steigen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen auf weniger Filmproduktionen verteilt und die Auswahl verbessert werden. Mehr Geld solle für die Drehbuchförderung zur Verfügung gestellt werden.

Verschlankung der FFA-Gremien

Zudem sehe das Gesetzesvorhaben eine Verschlankung und eine geschlechtergerechte Besetzung der FFA-Gremien vor. Zukünftig solle es statt einer 13-köpfigen Vergabekommission und fünf weiteren Unterkommissionen nur noch drei Kommissionen geben.