Gesetzentwurf zu europäischer Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt

Zitiervorschlag
Gesetzentwurf zu europäischer Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt. beck-aktuell, 29.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169596)
Die Zusammenarbeit der Behörden der EU-Staaten bei Strafermittlungen soll vereinfacht werden. Wie der Pressedienst des Bundestags am 28.09.2016 mitteilte, hat die Bundesregierung zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9757) zur Änderung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen beim Bundestag eingereicht. Mit ihm soll die EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (RL 2014/41/EU) in nationales Recht umgesetzt werden.
Beschränkung des außenpolitischen Ermessens
Diese schaffe, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs, "auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung Regelungen für die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Beweiserhebung". Weiter heißt es: "Ein außenpolitisches Ermessen dazu, ob ein eingehendes Ersuchen zu bewilligen ist, soll es im Prinzip nicht mehr geben."
- Redaktion beck-aktuell
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Gesetzentwurf zu europäischer Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt. beck-aktuell, 29.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169596)



