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Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Akte im Strafprozess in Bundestag eingebracht

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Die Bundesregierung will die elektronische Akte auch im Strafverfahren einführen und hat ihren Gesetzentwurf dazu (BT-Drs. 18/9416) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 19.08.2016 mit. Dabei solle die elektronische Aktenführung vorläufig optional bleiben. Ab 2026 solle dann ausschließlich mit elektronischen Akten gearbeitet werden.

Bundesrat fordert einheitlichen Stichtag für verbindliche E-Aktenführung

In anderen Gerichtsverfahren ist die elektronische Akte bereits zulässig. Laut Pressedienst kündigt die Bundesregierung insoweit eine Stichtagsregelung zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in einem gesonderten Gesetzentwurf an. Der Bundesrat schlage dagegen in seiner Stellungnahme vor, bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren einen einheitlichen Stichtag festzuschreiben, ab dem sämtliche Gerichte nur noch mit elektronischen Akten arbeiten dürfen. Das erleichtere es allen Beteiligten, sich darauf einzustellen. Die Bundesregierung zeige sich in ihrer Antwort aufgeschlossen für diesen Vorschlag.