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Gesetzentwurf

Verbraucherschutz bei Immobiliardarlehen und Dispokrediten soll verbessert werden

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Die Bundesregierung hat am 15.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilte, soll damit der Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliardarlehen gestärkt werden. Zudem sieht der Entwurf ein verpflichtendes Beratungsangebot bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme eines Dispokredits vor.

Umfassendere Vorab-Information und strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit geplant

Nach der geplanten Neuregelung sollen Verbraucher vor Vertragsschluss künftig umfassender über die wesentlichen Inhalte des Angebots informiert werden. Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Verbrauchers soll strenger geprüft werden, um auch im Verbraucherinteresse unverantwortliche Kreditvergaben zu vermeiden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der mit anderen Finanzprodukten gekoppelte Verkauf von Immobiliar-Verbraucherdarlehen nur noch in bestimmten Fällen zulässig ist. Wie der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) betonte, sollen zudem die Anforderungen an Vermittler von Immobiliardarlehen verschärft werden. Sie müssten ihre spezifische Sachkunde nachweisen, bei der Beratung bestimmte Qualitätsstandards einhalten und über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Mehr Verbraucherschutz bei Dispokrediten

Außerdem werde der Verbraucherschutz bei Dispokrediten verbessert. Wenn Verbraucher, die in der "Dispo-Falle" stecken, ein Beratungsgespräch über Alternativen zum Dispo angeboten bekämen, kann dies nach Auffassung des Bundesjustizministers helfen. Denn viele Menschen wüssten oft gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt. Banken würden nach dem Gesetzentwurf künftig verpflichtet, über die Höhe der Dispozinsen auf ihrer Webseite gut sichtbar zu informieren. Hierdurch würden die Verbraucher in die Lage versetzt, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können.

Gesetz soll EU-Regelung umsetzen

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zum einen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (RL 2014/17/EU) umsetzen. Zum anderen sollen die beiden Vorgaben des Koalitionsvertrags zur Honorarberatung für den Bereich der Verbraucher-Immobiliardarlehen sowie zur Beratung bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme des Überziehungskredits erfüllt werden.