Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Digitale europäische Brieftasche

Digitalausschuss billigt Gesetz zur digitalen Identität

Handy liegt auf Laptop, auf dem Handy-Display das Logo der deutschen EUDI-Wallet "D-you"
Die EUDI-Wallet (d-you) soll am 2. Januar 2027 starten. © Rafael Henrique / Adobe Stock

Ab 2027 soll die digitale Identität auf dem Smartphone starten. Der Digitalausschuss hat das entsprechende Gesetz angenommen, allerdings nicht ohne Kritik: Datenschutzfragen sorgen weiter für Streit.

Der Digitalausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer digitalen Identität mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen Union und SPD in geänderter Fassung angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Auch ein begleitender Entschließungsantrag der Koalition erhielt eine Mehrheit, ein Änderungsantrag der Linken scheiterte hingegen. 

Mit dem sogenannten Digitale-Identitäten-Gesetz sollen die Vorgaben der europäischen eIDAS-Verordnung umgesetzt und die Einführung der europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) vorbereitet werden. Über die App sollen Bürgerinnen und Bürger künftig ihre Identität per Smartphone nachweisen sowie digitale Dokumente speichern und vorzeigen können. Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Der Start der Wallet mit dem Namen „d-you“ ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen.

Zentrales Bürgerkonto als freiwillige Dienstleistung

In den Ausschussberatungen wurde der Gesetzentwurf an mehreren Stellen angepasst. So soll bei der Vergabe die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Zudem wird ein zentrales Bürgerkonto des Bundes als freiwilliger Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen dauerhaft verankert. Nutzerinnen und Nutzer sollen zudem künftig widersprechen können, wenn ihr biometrisches Foto in die digitalen Identitätsdaten aufgenommen wird.

Verschärft werden auch die Vorgaben für zeitlich begrenzte Erprobungen der digitalen Identität. Der Bundestagsausschuss soll dabei früher eingebunden werden. Weitere Änderungen erleichtern den Austausch biometrischer Daten zwischen Pass- und Ausweisbehörden. Die Online-Ausweisfunktion soll künftig bereits ab 13 Jahren genutzt werden können.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.

AfD-Fraktion will Vorhaben komplett stoppen

Keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD-Fraktion, die Umsetzung der europäischen Wallet in Deutschland zu stoppen. Stattdessen wollte die Fraktion eine rein nationale digitale Wallet für freiwillige Behördengänge entwickeln lassen. Außer der AfD unterstützte keine Fraktion den Vorstoß. In der Debatte kritisierte die AfD den Gesetzentwurf grundsätzlich. Die geplante europäische Wallet gehe weit über Verwaltungsleistungen hinaus und berge die Gefahr eines schleichenden Nutzungszwangs. Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen wollten oder könnten, dürften keine Nachteile erfahren, argumentierte die Fraktion.

Die Grünen befürworteten zwar die Einführung der EUDI-Wallet, sehen aber weiterhin Defizite bei Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und digitaler Souveränität. Die nun beschlossenen Änderungen seien sinnvoll, lösten die grundlegenden Probleme jedoch nicht. Zudem fragten sie nach der Unterstützung der Kommunen bei der technischen Anbindung.

Die Linke forderte strengere Vorgaben für Sicherheit und Datenschutz. Aus ihrer Sicht müsse gesetzlich klar geregelt sein, wer welche Daten abfragen dürfe. Es dürfe nicht den Nutzerinnen und Nutzern überlassen bleiben, die Rechtmäßigkeit jeder Anfrage selbst zu prüfen. Angesichts der sensiblen Informationen in der Wallet dürfe das Ziel einer schnellen Einführung nicht zulasten der Sicherheit gehen, betonte eine Vertreterin der Fraktion.