Cannabis für schwer kranke Patienten auf Rezept

Zitiervorschlag
Cannabis für schwer kranke Patienten auf Rezept. beck-aktuell, 30.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173861)
Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Das soll sich ändern. Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird, wie die Bundestagspressestelle am 29.06.2016 mitteilte.
Künftig getrocknete Cannabisblüten aus der Apotheke
Anfang April 2016 besaßen den Angaben zufolge 647 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Nutzung von Cannabis als Medizin. Laut Gesetzentwurf sollen Patienten künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen, wie es in der Mittelung weiter heißt. Um die Versorgung sicherzustellen, wird auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Die Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Geplant sei auch der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, wie es in der Mitteilung weiter heißt.
Generelle Cannabis-Freigabe abgelehnt
Eigenanbau von Medizinalhanf für eine Selbsttherapie sieht der Gesetzentwurf dagegen nicht vor, weil in dem Fall die Qualität der Substanzen nicht garantiert wäre. Zudem werde dies aus gesundheits- und ordnungspolitischen Gründen abgelehnt, heißt es im Gesetzentwurf. Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll ferner die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis wird laut Mitteilung von der Bundesregierung weiter abgelehnt.
- Redaktion beck-aktuell
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Cannabis für schwer kranke Patienten auf Rezept. beck-aktuell, 30.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173861)



