Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Gesetzentwurf

Betrug im Sport soll strafbar werden

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Sportwettbetrug sowie die Manipulation von Wettkämpfen im Profisport werden von den bestehenden Strafrechtsnormen oft nicht erfasst. Wie der parlamentarsche Pressedienst am 22.06.2016 berichtete, will die Bundesregierung dies jetzt ändern. Sie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem entsprechende neue Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB) geschaffen werden sollen.

Telekommunikationsüberwachung soll ermöglicht werden

Zum einen soll Sportwettbetrug (neuer § 265c StGB), definiert als Manipulationsabsprache bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, strafbar werden. Als Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (neuer § 265d StGB) sollen zum anderen Absprachen zur Beeinflussung hochklassiger Profisport-Veranstaltungen geahndet werden, auch wenn kein Bezug zu Wetten feststellbar ist. Neben einigen weiteren damit zusammenhängenden Änderungen im Strafrecht soll auch die Telekommunikationsüberwachung in diesem Deliktbereich unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.

Weitere Instrumente im Kampf für "sauberen Sport"

Die Bundesregierung schreibt in der Begründung, dass "die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen" es erforderlich machten, den mit solchen Taten verbundenen Gefahren für die Integrität des Sports sowie für das Vermögen Anderer mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Dies sei "nach geltendem Recht nur unzureichend möglich". Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping soll der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für "sauberen Sport" erhalten.