Geplantes Mutterschutzgesetz sorgt für viel Kritik

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Geplantes Mutterschutzgesetz sorgt für viel Kritik. beck-aktuell, 05.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172056)
Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen, mehr Schutz für Schwangere und Stillende am Arbeitsplatz - die geplante Reform des Mutterschutzgesetzes soll noch 2016 verabschiedet werden. Doch nun rufen Details bei Arbeitgeberverbänden und CDU-Wirtschaftsexperten ein kritisches Echo hervor: Unnötige Bürokratie und ein Beschäftigungsverbot für Schwangere seien zu beklagen. Das Familienministerium von SPD-Ministerin Manuela Schwesig weist die Kritik zurück. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werden und zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion
Die Neuregelung bedeute ein Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion, sagte Sozialpolitik-Expertin Annette Bartos vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Sie bemängelte das geplante Verbot von Arbeit mit vorgeschriebenem Zeittempo. Zwar seien bereits heute werdende Mütter von der Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen, sagte Bartos. Aber auch an Arbeitsplätzen mit deutlich langsameren Abläufen sollen Schwangere künftig nicht mehr arbeiten können - bislang ist das der Expertin zufolge möglich. In der Metall- und Elektroindustrie sei es Praxis, werdende Mütter vom Fließband an Arbeitsplätze mit einem deutlich langsameren Rhythmus zu versetzen - wie etwa zur Vormontage von Produkten, sagte Bartos. Dies sei künftig nicht mehr möglich.
Bundesfamilienministerium verweist auf Ausnahmegenehmigungen
Das Bundesfamilienministerium wies die Kritik zurück: Die Neuregelung sei gerechtfertigt, weil getaktete Arbeit auch ohne gesteigertes Tempo zu einer unverantwortbaren Gefährdung führen könne. Es könnten aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn unter den konkreten Arbeitsbedingungen eine Gefährdung nicht zu befürchten sei.
Gefährdungsanalyse, Dokumentations- und Informationspflichten in der Kritik
Für Unmut sorgen zudem geplante sogenannte Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze. Sollte der Entwurf ohne Änderungen in Kraft treten, würden alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden seien, so Bartos. Das gelte selbst dann, wenn dort aktuell ein Mann arbeite. Zudem sehe der Entwurf auch entsprechende Dokumentations- und Informationspflichten vor, klagte Bartos. Folglich müsse sogar einem Mann erklärt werden, ob an seinem Arbeitsplatz mögliche Gefährdungen für Schwangerschaften vorliegen. "Nach den Buchstaben des Gesetzes muss also der FC Bayern München tatsächlich nachweisbar Manuel Neuer darüber informieren, ob und welches Risiko für ihn bei der Arbeit besteht, falls er schwanger werden sollte", monierte die Expertin.
Ministerium weist Kritik zurück
Für das Familienministerium sei die Kritik nicht nachvollziehbar, sagte eine Sprecherin. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben sind, komme auch jeder für eine Frau in Betracht.
CDU-Mittelstandsexperte warnt vor unnötigen bürokratischen Hürden
Der Schutz von Schwangeren dürfe nicht zu absurden bürokratischen Pflichten für die Unternehmen führen, warnte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten (CDU). Hier solle maßvoll vorgegangen und die Wirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belasten werden. Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, sagte, die Maßnahmen müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Geplantes Mutterschutzgesetz sorgt für viel Kritik. beck-aktuell, 05.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172056)



