Frankreichs Parlament beschließt Anti-Terror-Gesetz

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Frankreichs Parlament beschließt Anti-Terror-Gesetz. beck-aktuell, 27.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175581)
Frankreichs Parlament hat ein Anti-Terror-Gesetz zum Kampf gegen den Terrorismus beschlossen. Der Senat stimmte am 25.05.2016 für den zuvor mit der Nationalversammlung ausgehandelten Text. Die Reform soll Ermittlern mehr Kompetenzen geben, um gegen Terroristen und organisierte Kriminalität vorzugehen.
Kritiker warnen vor Normalisierung von Notstands-Maßnahmen
Das Gesetz wurde nach den Pariser Anschlägen vom November 2015 mit 130 Toten auf den Weg gebracht, war nach Angaben des Justizministeriums aber bereits vorher vorbereitet worden. Kritiker warnten allerdings, dass das Vorhaben Notstands-Maßnahmen ins normale Recht aufnehme.
Möglichkeit des Hausarrests für Rückkehrer aus Kampfgebieten
Der Text sieht unter anderem vor, dass Menschen bei Identitätskontrollen bis zu vier Stunden festgehalten werden können, wenn ihr Verhalten einen Terrorverdacht nahelegt. Zusätzlich soll dabei auch Gepäck durchsucht werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft soll Hausdurchsuchungen unter Bedingungen auch nachts anordnen können. Zudem erhalten Ermittler mehr Möglichkeiten zu Abhörmaßnahmen. Rückkehrer aus Kampfgebieten von Terrorgruppen können einen Monat unter Hausarrest gestellt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Frankreichs Parlament beschließt Anti-Terror-Gesetz. beck-aktuell, 27.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175581)



