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Betreuungsgeld fließt ohne Auflagen für konkrete Verwendung an Bundesländer

Codiertes Recht

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß gescheitert, die im Bundeshaushalt 2015 frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld direkt in den Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren. So lehnte am 30.09.2015 der Familienausschuss des Bundestages die beiden entsprechenden Anträge der Linken (BT-Drs. 18/6041) und der Grünen (BT-Drs. 18/6063) mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab.

Opposition vermisst Auflagen für konkrete Verwendung der Gelder

Die beiden Oppositionsfraktionen monieren, dass bei der Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten auf dem "Flüchtlingsgipfel", die frei werdenden Mittel den Ländern nach Umsatzsteuerpunkten und Einwohnerzahl anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen, keine Auflagen über deren konkrete Verwendung gemacht worden seien. Union und Sozialdemokraten wiesen diese Kritik zurück. Das Geld komme in den Ländern den Familien und Kindern zugute. Misstrauen gegenüber den Ländern sei an diesem Punkt nicht angebracht. Es sei zudem richtig, es den Ländern zu überlassen, wie sie die Gelder konkret verwenden.

Auch Gesetzentwurf zu Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD der Gesetzentwurf der Linksfraktion (BT-Drs. 18/5), mit dem sie das Betreuungsgeldgesetz aufheben lassen will. Die Koalitionsfraktionen argumentierten, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 21.07.2015 (NJW 2015, 2399) das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig erklärt habe und das Gesetz daher auch nicht angewandt werde. Eine gesetzliche Aufhebung des Gesetzes sei deshalb überflüssig.

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