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Familienausschuss

Experten streiten über Prostituiertenschutzgesetz

Berufe mit Haltung

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes entzweit Experten. Dies ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundestages am 06.06.2016. Während die angestrebte Erlaubnispflicht für Bordelle und das Verbot ausbeuterischer Geschäftspraktiken wie zum Beispiel von Flat-Rate-Angeboten allgemein begrüßt werden, ist vor allem die geplante Anmeldepflicht und verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte umstritten.

Kritik an Anmeldepflicht

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen, die Diakonie Deutschland, der Deutsche Juristinnenbund und das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium befürchten, dass viele Prostituierte der Anmeldepflicht nicht nachkommen werden, weil sie anonym bleiben wollen. Der Grund hierfür sei das hohe Maß an gesellschaftlicher Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Sie müssten damit rechnen, ihre Wohnung oder eine weitere Beschäftigung gekündigt zu bekommen, wenn ihre Tätigkeit als Prostituierte bekannt wird. Die Pflicht zur Anmeldung steigere die Gefahr eines ungewollten Outings und biete den Prostituierten nicht mehr Schutz. Eine Anmeldepflicht im Zwei-Jahresrhythmus sei zudem unverhältnismäßig und greife in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit ein. Gesundheitsberatungen würden vor allem dann angenommen und seien erfolgreich, wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgten.

Gegenargument: Anmeldung ist Chance zu Kontaktaufnahme

Der Verein "Sisters - für den Ausstieg aus der Prostitution" in Stuttgart wies diese Argumentation zurück. Rund 80 bis 90% der Prostituierten seien Frauen aus den Ländern Südosteuropas, die meist der deutschen Sprache nicht mächtig oder gar Analphabeten seien. Für diese Frauen sei Stigmatisierung überhaupt kein Problem, da ihre Existenz von der Öffentlichkeit überhaupt nicht wahrgenommen werde. Die Pflicht zur Anmeldung sei letztlich die einzige Chance, einen Kontakt zu diesen Frauen herzustellen, um ihnen gegebenenfalls Wege aus der Prostitution aufzuzeigen. In diesem Sinn argumentierte auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Ärzte fordern Prostitutionsverbot für Schwangere

Fachärzte sprachen sich für die verpflichtende Gesundheitsberatung aus. Sie verwiesen auf die hohen körperlichen und seelischen Gefährdungen der Sexarbeiterinnen. Prostitution sei "eine organisierte Form des Seelenmordes" und "der Erniedrigung". Für Schwangere müsste es ein gänzliches Prostitutionsverbot geben. Schwangere Prostituierte würden im Internet "regelrecht versteigert".

Experten halten gesetzliche Regulierung insgesamt für schwierig

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte eine Anmeldepflicht und eine verpflichtende Gesundheitsberatung prinzipiell. Allerdings müsste das Personal in den Behörden dafür auch speziell geschult sein und Dolmetscher bereitgestellt werden. Die Anmeldepflicht wie auch die Pflichtberatung stellen nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern verfassungsrechtlich kein Problem dar. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern, diese könne auch gegen den Willen der Geschützten durchgesetzt werden. Einig waren sich die Sachverständigen, dass Prostitution ein sehr weites Spektrum an unterschiedlichsten Erscheinungsformen aufweise und deshalb eine gesetzliche Regulierung sehr schwierig sei. Die allerwenigsten Frauen in der Branche würden selbstbestimmt arbeiten, sondern aus wirtschaftlicher Not handeln.