Experten plädieren in Anhörung des Familienausschusses für Reform der Unterhaltsvorschussregelungen

Zitiervorschlag
Experten plädieren in Anhörung des Familienausschusses für Reform der Unterhaltsvorschussregelungen. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179206)
In einer Anhörung des Familienausschusses am 14.03.2016 haben sich die Experten übereinstimmend für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgesprochen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Konkret forderten sie, die Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten pro Kind zu streichen, die Bezugsgrenze vom zwölften auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu heben und das Kindergeld zukünftig nur noch zu 50% auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Sachverständigen unterstützen damit die Anträge der Fraktionen Die Linke (BT-Drs. 18/6651) und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/4307).
Bezugsgrenze für Unterhaltsvorschuss beanstandet
Marion von zur Gathen vom Paritätischen Gesamtverband verwies darauf, dass der Bedarf eines Kindes ab dem zwölften Lebensjahr steige. Zu diesem Zeitpunkt ende aber nach geltender Rechtslage der Bezug des Unterhaltsvorschusses. Die Begrenzung auf 72 Monate Höchstbezugsdauer führe im extremsten Fall dazu, dass eine alleinerziehende Mutter zwölf Jahre allein für den Unterhalt des Kindes aufkommen müsse, wenn der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. Der Staat sollte beim Unterhalt einspringen und damit die Alleinerziehenden und ihre Kinder aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II herausnehmen. Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter verwies darauf, dass rund 24% der Alleinerziehenden zu wenig Unterhalt vom zweiten unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt bekommen.
Ausbau der Ganztagsbetreuung gefordert
Auch Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken und Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund sprachen sich für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes aus. Übereinstimmend forderten die Verbandsvertreter den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Gerade für Alleinerziehende sei es schwierig, Beruf und Familienleben zu koordinieren. Im Gegensatz zu ihren Kollegen sprach sich von zur Gathen jedoch gegen ein Bundesgesetz zur Qualitätssicherung in der Kita-Betreuung aus. Gemeinsame Qualitätsstandards sollten zwischen Bund und Ländern erarbeitet werden. Ahner und Dantlgraber hingegen forderten ein bundesweites Gesetz; die Bundesregierung verfüge in diesem Bereich über die Gesetzgebungskompetenz.
Uneinigkeit in Bezug auf steuerrechtliche Behandlung Alleinerziehender
Unterschiedlich bewertet wurde die Frage, inwieweit Alleinerziehende im Steuerrecht besser gestellt werden sollten. Monika Jachmann-Michel warnte davor, dies über das Steuerrecht regeln zu wollen. Die Gewährleistung von Wohlergehen für Alleinerziehende sei keine Aufgabe des Steuerrechts. Dies sollte durch das Sozialrecht gelöst werden. Das vielkritisierte Ehegattensplitting sei auch keine Benachteiligung von Alleinerziehenden, sondern trage dem Schutz der Ehe als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft nach Art. 6 GG Rechnung. Maria Wersig hingegen sprach sich für die Ausgestaltung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende als Abzug von der Steuerschuld aus. Davon würden auch Alleinerziehende mit einem nur geringen Einkommen profitieren.
- Redaktion beck-aktuell
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Experten plädieren in Anhörung des Familienausschusses für Reform der Unterhaltsvorschussregelungen. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179206)



