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EU will Strafverfahren in Bezug auf Untersuchungshaft weiter harmonisieren

Produkthaftung 2026

Die Europäische Union will die Zusammenarbeit in Strafverfahren vorantreiben. Dazu sieht ein Rahmenbeschluss der EU (Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung) vor, dass Ersatzmaßnahmen zur Untersuchungshaft auch von Mitgliedsstaaten übernommen werden können, in denen der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4894) vor, der den Rahmenbeschluss umsetzen soll.

Bewährungsstrafen nicht betroffen

Die Neuregelung betrifft laut Mitteilung des Deutschen Bundestages nur Fälle, in denen zum Beispiel eine Untersuchungshaft gegen Meldeauflagen ausgesetzt wird. Aussetzung von Haftstrafen zur Bewährung und Ähnlichem seien von dem Vorhaben nicht betroffen. In der Begründung des Gesetzentwurfs werde darauf verwiesen, dass es in einigen Mitgliedsstaaten passieren könne, dass eine Untersuchungshaft verhängt werde, weil der Beschuldigte in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebe. Mit dem Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung solle eine Möglichkeit geschaffen werden, alternative, nicht-freiheitsentziehende Mittel anzuwenden, um ein Erscheinen des Beschuldigten bei der Hauptverhandlung zu garantieren. Relevant soll die Neuregelung laut Bundesregierung für Deutschland vor allem in den Fällen sein, in denen einem Beschuldigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik im EU-Ausland Untersuchungshaft droht. Andersherum würden sich die Fälle in Grenzen halten, da nach ständiger Rechtsprechung in Deutschland ein Wohnsitz im EU-Ausland kein hinreichender Grund sei, um gegen Beschuldigte eine Untersuchungshaft anzuordnen.