Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

EU-Staaten einig über neue Regeln für Anti-Terror-Kampf

Klageindustrie

Die EU-Staaten wollen ihre Rechtsinstrumente zur Verfolgung ausländischer Kämpfer schärfen. "Auslandsreisen mit terroristischen Zwecken oder die Organisation oder Beförderung solcher Reisen werden strafbar", erklärte der niederländische Justizminister Ard van der Steur am 11.03.2016 in Brüssel nach einem Treffen mit seinen europäischen Amtskollegen. Die Niederlande haben derzeit den Vorsitz der EU-Staaten.

Verhandlungen mit EU-Parlament können beginnen

Nachdem die Minister sich auf Grundzüge einer neuen EU-Anti-Terror-Richtlinie verständigt haben, können Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden. "Training für den Terrorismus oder die Finanzierung von Terrorismus werden ebenfalls überall in Europa strafbare Handlungen", erläuterte van der Steur weiter. "Und die Opfer des Terrorismus erhalten überall die gleichen Rechte."

In Deutschland laut Maas wenig Anpassungsbedarf

Für Deutschland dürften sich daraus allerdings nach Angaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wenig Änderungen ergeben. "Wir sind, was die strafrechtliche Ahndung von terroristischen Straftaten angeht, bereits sehr weit", sagte Maas. Die Bundesrepublik habe ihr Strafrecht bereits im Jahr 2015 an die entsprechende UN-Resolution angepasst. "Und wir haben zudem auch das Thema Terrorismusfinanzierung im Strafgesetzbuch neu geregelt."

Maas: Geplante Angleichung dennoch zu begrüßen

Dennoch begrüßte Maas die geplante Angleichung auf europäischer Ebene. "Natürlich macht es die Strafverfolgung einfacher, wenn man von vergleichbaren Tatbeständen ausgeht", sagte er. Es gelte auch, Verfahrensfragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu lösen.