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EU-Kommission will europäischen Grenz- und Küstenschutz stärken

Parken in Pink

Die Europäische Kommission hat am 15.12.2015 Vorschläge für den Aufbau eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vorgelegt. Wie die Kommission mitteilt, sollen damit die EU-Außengrenzen besser geschützt, die innere Sicherheit verbessert, die Reisefreiheit im Schengen-Raum bewahrt und der wachsende Migrationsdruck besser gesteuert werden. Im Mittelpunkt steht eine Stärkung der Rolle und des Mandats der bisherigen Europäischen Grenzschutzagentur Frontex. So soll die Agentur künftig das Recht haben, unmittelbar tätig zu werden und europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams einzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die erforderlichen Grenzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Bürger Europas schlägt die Kommission vor, für alle Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder aus diesem ausreisen, einen systematischen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken einzuführen.

Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz geplant

Der europäische Grenz- und Küstenschutz soll sich nach den Plänen der Kommission zusammensetzen aus einer (aus Frontex hervorgehenden) Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz und den für das Grenzmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die weiterhin das laufende Management der Außengrenzen durchführen. Eine Zentralstelle für Überwachung und Risikoanalyse werde eingerichtet, um die Migrationsströme in die und innerhalb der Europäischen Union zu überwachen und Risikoanalysen sowie verbindliche Schwachstellenbewertungen durchzuführen, um Schwachstellen zu ermitteln und zu beseitigen. Verbindungsbeamte sollen in die Mitgliedstaaten abgestellt werden, um Präsenz vor Ort zu gewährleisten, wo Grenzen gefährdet sind. Die Agentur solle so in der Lage sein, die operative Leistungsfähigkeit, die technische Ausrüstung und die Ressourcen, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Herausforderungen an ihren Außengrenzen zur Verfügung stehen, zu bewerten sowie die Mitgliedstaaten zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen aufzufordern, um Schwachstellen innerhalb einer bestimmten Frist abzuhelfen.

Gemeinsame Soforteinsätze für Grenzsicherungszwecke bei Überforderung eines Mitgliedstaats

Die Mitgliedstaaten können nach der geplanten Neuregelung gemeinsame Einsätze und Soforteinsätze für Grenzsicherungszwecke sowie den Einsatz der europäischen Grenzschutz- und Küstenwache-Teams zu deren Unterstützung fordern. Wenn Mängel fortbestehen oder ein Mitgliedstaat einem erheblichen Migrationsdruck ausgesetzt ist und auf nationaler Ebene keine oder nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, könne die Kommission einen Durchführungsbeschluss erlassen, in dem sie feststellt, dass die Lage in einem bestimmten Abschnitt der Außengrenzen Sofortmaßnahmen auf europäischer Ebene erfordert.

Überwachung durch Küstenwache

Die nationalen Küstenwachen sollen Teil des Europäischen Grenz- und Küstenschutzes sein, soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs würden an den neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz angepasst. Die drei Agenturen sollen in der Lage sein, gemeinsame Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, zum Beispiel durch den gemeinsamen Betrieb ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (Drohnen) im Mittelmeerraum.

Einführung europäischen Standard-Reisedokuments für Rückführung

Die Agentur werde ein neues Mandat zur Entsendung von Verbindungsbeamten und zur Organisation gemeinsamer Einsätze mit benachbarten Drittländern, auch in deren Hoheitsgebiet, erhalten. Eine europäische Rückführungsstelle soll innerhalb der Agentur eingerichtet werden, die es ermöglicht, europäische Einsatzteams für Rückführungen mit Begleitpersonen, Beobachtern und Rückführungsfachleuten bereitzustellen, die für die effektive Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sorgen werden. Um in Drittländern eine größere Bereitschaft zur Aufnahme von Rückkehrern zu erreichen, soll ein europäisches Standard-Reisedokument für die Rückführung eingeführt werden.

Obligatorische systematische Kontrollen von EU-Bürgern

Die Agentur soll zudem unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte in ihre Risikoanalysen auch die grenzüberschreitende Kriminalität und den Terrorismus einbeziehen und mit anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen bei der Terrorismusprävention zusammenarbeiten. Zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum schlägt die Kommission eine gezielte Änderung des Schengener Grenzkodex vor, um obligatorische systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Land-, See- und Luftaußengrenzen einzuführen. Diese Kontrollen sollen mit Hilfe von Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem, der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente und einschlägiger nationaler Systeme erfolgen, um sicherzugehen, dass die ankommenden Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Durch den Vorschlag wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die biometrischen Identifikatoren in Reisepässen von EU-Bürgern zu überprüfen, wenn Zweifel an der Echtheit des Passes oder der Legitimität des Inhabers bestehen. Kontrollen würden auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben, heißt es in der Mitteilung der Kommission.