EU-Kommission verzichtet zunächst auf weitere Schritte gegen polnische Justizreform

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EU-Kommission verzichtet zunächst auf weitere Schritte gegen polnische Justizreform. beck-aktuell, 07.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178191)
Die EU-Kommission hofft noch immer auf eine einvernehmliche Beilegung des Streits um die Justizreform der neuen polnischen Regierung. Sie verzichtete daher am 06.04.2016 vorerst darauf, in dem bereits eingeleiteten Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen die nächste Phase einzuleiten. In ihr hätte die polnische Regierung mit einem Ultimatum aufgefordert werden können, Änderungen an der Justizreform herbeizuführen. Der Kern des Streits betrifft von der Regierung beschlossene neue Regeln für das Verfassungsgericht des Landes. Diese werden vom Gericht selbst für verfassungswidrig gehalten.
EU sieht Anzeichen für Lösung der Krise
Bei seinen jüngsten Gesprächen in Warschau habe sich gezeigt, dass es den Versuch gebe, über einen Dialog einen Ausweg aus der Krise zu finden, erklärte der stellvertretende EU-Kommissionschef Frans Timmermans in Brüssel. Gleichzeitig forderte Timmermans die polnische Regierung erneut zum Einlenken auf. "Der Ausgangspunkt des Dialogs sollte aus Sicht der Kommission sein (...), dass die Urteile des Verfassungsgerichts umgesetzt und veröffentlicht werden“, sagte er. Das letzte was die EU gebrauchen könne, sei ein Mitgliedstaat mit einer Paralleljustiz.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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EU-Kommission verzichtet zunächst auf weitere Schritte gegen polnische Justizreform. beck-aktuell, 07.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178191)



