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EU-Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Luftverkehrsbereich

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Die Europäische Kommission hat am 16.07.2015 zwei laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verschärft. Zum einen geht es um die Einhaltung der EU-Vorschriften über die Erteilung von Pilotenlizenzen. Im zweiten Verfahren drängt die Kommission auf die Verwirklichung des gemeinsamen Luftraums zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz. In beiden Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es zur Behebung der bestehenden Mängel ergriffen hat. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

EU-Vorschriften über die Erteilung von Pilotlizenzen

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Antragstellern, die der entsprechenden EU-Verordnung (1178/2011) genügen, eine Pilotenlizenz zu erteilen, und zwar ohne weitere administrative oder technische Anforderungen. Das deutsche Recht verlangt dagegen, dass Antragsteller vor der Erteilung einer Pilotenlizenz nachweisen, dass sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen haben, bei der nichts Negatives vermerkt wurde. Die Kommission hat festgestellt, dass diese zusätzliche, nicht in der Verordnung vorgesehene Auflage des deutschen Rechts nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Verwirklichung eines gemeinsamen Luftraums

Die Kommission hat Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande aufgefordert, die Einrichtung ihres funktionalen Luftraumblocks (FAB) zu vollenden. FAB seien große Teile des Luftraums, die nicht an Staatsgrenzen, sondern an Verkehrsflüssen ausgerichtet sind und in denen die Flugsicherungsdienste optimiert sind. Dadurch könnten Luftfahrzeuge ohne Verzögerungen die kürzesten Strecken auf den besten Flughöhen fliegen, was Treibstoff spare und Kosten senke, erläutert die Kommission. Nach den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 550/2004 hätten alle EU-Mitgliedstaaten ihre FAB bis zum 04.12.2012 einrichten müssen. Der FAB zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz (FABEC) sei förmlich durch ein internationales Übereinkommen eingerichtet worden, das am 01.06.2013 in Kraft getreten sei. Allerdings sei die Umsetzung des FABEC bislang nur schleppend vorangekommen.

Milliardenverluste durch verzögerte Einrichtung der FAB

Die mangelnden Fortschritte bei der Einrichtung der FAB führten zu Verzögerungen bei der Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums in der EU, bemängelt die Kommission. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von 30 bis 40% der anfallenden Flugsicherungsgebühren, was zu Verlusten in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr führe. Außerdem würden geplante Sicherheitsverbesserungen im einheitlichen europäischen Luftraum beeinträchtigt. Allein die Verzögerungen bei der Schaffung des FABEC beeinträchtigten 55% des Europäischen Luftverkehrs.

Luftverkehrsmanagement stößt aufgrund hohen Flugaufkommens an seine Grenzen

Jeder Flug über Europa sei heute aufgrund der Fragmentierung des Luftraums entlang der nationalen Grenzen durchschnittlich 42 Kilometer länger als nötig, so die Kommission weiter. Pro Jahr würden derzeit zehn Millionen Flüge in der EU durchgeführt, und das bestehende Luftverkehrsmanagement stoße an seine Grenzen. Für das Jahr 2035 werde mit 17 Millionen Flügen gerechnet.