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EU-Kommission informiert über aktuellen Stand der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

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Die Europäische Kommission hat am 17.11.2015 einen Überblick über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gegeben. Sie bekräftigt ihre bereits im Mai 2015 mit der Europäischen Migrationsagenda abgegebene Einschätzung, dass eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration notwendig ist. Seither seien viele Maßnahmen eingeleitet worden, darunter die Annahme zweier Notfallregelungen zur Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU, und die Billigung des Aktionsplans der Kommission für die Rückkehr.

Kurzfristige und langfristige Maßnahmen

So habe die Kommission am 23.09.2015 eine Reihe vorrangiger in den kommenden sechs Monaten zu ergreifender Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagen, und zwar sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der aktuellen Lage als auch längerfristige Maßnahmen zur Schaffung eines dauerhaften, belastbaren Systems. Die Liste der vorrangigen Maßnahmen enthalte die wichtigsten Maßnahmen, die unverzüglich erforderlich seien, nämlich operative Maßnahmen, finanzielle Unterstützung und Anwendung des EU-Rechts. Diese Liste sei bereits von den Staats- und Regierungschefs am 23.09.2015 und dem Europäischen Rat am 15.10.2015 gebilligt worden und müsse nun zügig auf allen Ebenen umgesetzt werden.

Finanzielle Zusagen in Milliardenhöhe

Auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23.09.2015 hätten die Mitgliedstaaten zudem anerkannt, dass zusätzliche nationale Mittel bereitgestellt werden müssten. Sie hätten ihre Zusage auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15.10.2015 wiederholt. Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge bereits Vorschläge zur Berichtigung der Haushaltspläne 2015 und 2016 vorgelegt, die eine Aufstockung der Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um 1,7 Milliarden Euro vorsehen. Das bedeute, dass die Kommission in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 9,2 Milliarden Euro für die Bewältigung der Flüchtlingskrise aufwenden werde. Die Mitgliedstaaten hätten zugesagt, einzelstaatliche Mittel in derselben Höhe bereitzustellen. Allerdings müsse noch immer eine große Zahl von Mitgliedstaaten den entsprechenden Beitrag für den UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere einschlägige Organisationen (500 Millionen Euro), den regionalen EU-Treuhandfonds für Syrien (500 Millionen Euro) und den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (1,8 Milliarden Euro) entrichten.

Druckabbau durch Umverteilungsregelung

Die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat am 14.09.2015 und am 22.09.2015 verabschiedeten Maßnahmen zur Umverteilung von 160.000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, sollen dafür sorgen, dass der Druck auf die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten vermindert wird. Es sei von entscheidender Bedeutung, so die Brüsseler Behörde, dass diese Maßnahmen nun vollständig umgesetzt werden. Damit diese Regelungen wirksam funktionieren könnten, müssten die Mitgliedstaaten rasch auf den Appell an nationale Experten zur Unterstützung der Tätigkeit an den Hotspots reagieren, der Kommission ihre Aufnahmekapazitäten mitteilen und die nationalen Kontaktstellen ermitteln, die die Umverteilungen gemeinsam mit Griechenland und Italien und die nationalen Neuansiedlungen koordinieren.

Support-Teams sollen Migrationssteuerung an den Brennpunkten unterstützen

Für die Strategie und die Glaubwürdigkeit der EU kommt es der Kommission zufolge entscheidend darauf an, dass es gelingt, den Nachweis zu erbringen, dass die Funktionsfähigkeit des Migrationssystems wiederhergestellt werden kann – unter anderem durch die Entsendung von Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an die Brennpunkte, die sogenannten Hotspots, um den besonders stark belasteten Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Verpflichtungen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Damit diese Support-Teams ihren Auftrag erfüllen könnten, brauchten sie die tatkräftige Unterstützung der zuständigen EU-Agenturen, eine engstmögliche Verbindung zu den Behörden in Italien und Griechenland und den Beistand anderer Mitgliedstaaten.

Maßnahmen zu effektiven Rückführungen getroffen

Für effektive Rückführungen der nicht schutzberechtigten Migranten zu sorgen, gehört zu den Kernaufgaben der an den Hotspots zur Unterstützung der Migrationssteuerung eingesetzten Teams. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der EU laut Kommission leistungsfähige Systeme für den Erlass und Vollzug von Rückkehrentscheidungen. Die Kommission habe bereits konkrete Schritte unternommen, um ein integriertes Rückkehrmanagement auf die Beine zu stellen und in den Informationsaustausch auf EU-Ebene auch Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote einzubeziehen. Die Kommission habe die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den von ihr erarbeiteten EU-Aktionsplan, der einzelne Maßnahmen zur effektiven Rückführung vorsieht, und den die Mitgliedesstaaten bereits im Oktober 2015 auf der Tagung des Rates Justiz und Inneres gebilligt haben, rasch umzusetzen.

Praktische Unterstützung für überforderte EU-Länder

Als weitere angegangene Maßnahme nannte die Kommission das EU-Katastrophenschutzverfahren, das Mitgliedstaaten, die von einer Krisensituation überfordert sind, praktische Unterstützung bieten soll. Derzeit nähmen Serbien, Slowenien und Kroatien die Hilfe dieses Verfahrens in Anspruch. Durch das Verfahren könnten verschiedene Arten von Hilfe in Form von Sachleistungen einschließlich Teams und Ausrüstung, Unterkünften, medizinischer Versorgung und sonstiger Hilfsgüter sowie Fachwissen mobilisiert werden. Ein Land aktiviere das Verfahren durch einen Aufruf, und die teilnehmenden Staaten stellten entsprechend dem ermittelten Bedarf Hilfe bereit. Die Kommission habe die Finanzierungsmittel hierfür erhöht, die sie für die Beförderung von Hilfsgütern und Experten während der aktuellen Flüchtlingskrise zuschießt. Bislang hätten aber zu wenige Mitgliedstaaten auf diese Aufrufe reagiert, und eine Vielzahl von Ressourcen müsse noch bereitgestellt werden, damit Serbien, Slowenien und Kroatien die derzeitige Situation bewältigen könnten.