Deutschland soll seine Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros ändern

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Deutschland soll seine Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros ändern. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187496)
Die Europäische Kommission hat Deutschland formell dazu aufgefordert, seine Mehrwertsteuervorschriften über die Anwendung einer Sonderregelung für Reisebüros zu ändern. Ansonsten droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Kommission beruft sich auf EuGH-Rechtsprechung
Nach der Sonderregelung gilt als Besteuerungsgrundlage die Marge des Reisebüros. Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz kann diese Marge nur auf Reisedienstleistungen für private Endabnehmer angewandt werden. Es ermöglicht Reisebüros außerdem, eine einzige Profitmarge für die gesamten innerhalb des Besteuerungszeitraums erbrachten Reiseleistungen anzusetzen. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, so die Kommission. Der EuGH habe in einem Urteil vom September 2013 gegen Spanien wegen Anwendung derselben Regelung entschieden, dass die Sonderregelung nicht nur für private Reisende, sondern für alle Kunden einschließlich Unternehmen gilt (DStR 2013, 2106). Außerdem sollten Reisebüros die Marge pro Reiseleistung berechnen und dürften keine Gesamtberechnung der Umsatzsteuermargen pro Besteuerungszeitraum vornehmen.
- Redaktion beck-aktuell
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Deutschland soll seine Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros ändern. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187496)



